Behindertenfreundliches Internet ja - aber richtig

Städte- und Gemeindebund NRW kritisiert Überregulierung durch Verordnung des Landes

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 28.07.2004

Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen begrüßt das Ansinnen, kommunale Internet-Präsentationen und sonstige online-Angebote behindertengerecht zu gestalten. „Der ungehinderte Zugang zu den neuen Medien, die Barrierefreiheit, ist ein hohes Gut“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf. Jedoch schieße die gesetzliche Umsetzung, die jüngst erlassene Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BITV-NRW) nach dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz (BGG-NRW), übers Ziel hinaus und wirke geradezu kontraproduktiv.

Nach der Verordnung müssen ab September 2004 die Internet-Angebote der öffentlichen Verwaltungen in NRW im strengen Sinne barrierefrei sein. Zunächst gilt diese Auflage nur für neu gestaltete oder geänderte Seiten. Bis 2009 muss auch der „Altbestand“ angepasst sein. Unter dieses Gebot zur Umgestaltung fallen nicht nur die Internet-Präsentationen, sondern auch Intranet-Angebote sowie die zur Verfügung gestellten Programmoberflächen einschließlich öffentlich zugänglicher Informations-Terminals und Datenträger (CD und DVD). Insbesondere Sehbehinderte und Blinde sollen dann in der Lage sein, die Internet-Seiten der Kommunen mit einem Browser und zusätzlicher Software zu „lesen“.

Handwerkliche Schwächen und Fehler erschweren die Umsetzung der Verordnung. So verlangt diese, die Umsetzung der Inhalte solle auch mit „künftigen Technologien“ funktionieren. Angesichts des rasanten Fortschritts gerade im Computer-Bereich sei diese Forderung nicht erfüllbar, stellte Schneider klar. Zudem könnten nach Landesverordnung auch solche Webseiten als barrierefrei gelten, die den Anforderungen der Bundesverordnung entsprechen. Da diese aber aus technischen Gründen nicht vollständig erfüllt werden können und veraltet seien, gebe der Verweis darauf keinen Sinn. Des Weiteren sei die Vorgabe der Verordnung, dass Inhalt und Bedienung von Internet-Angeboten allgemein verständlich sein sollen, eine Selbstverständlichkeit, so Schneider. Durch die Verordnung werde es aber möglich, dies einzuklagen. „Welche Maßstäbe bei der allgemeinen Verständlichkeit gelten sollen, ist völlig unklar“, rügte Schneider. Daher hätte man besser den Betreibern der Homepages vertraut. Diese strebten im eigenen Interesse nach möglichst großer Verständlichkeit ihrer Angebote.

„Die Internet-Angebote der Städte und Gemeinden sind eine freiwillige Leistung, um den Service für die Bürger und Bürgerinnen zu verbessern“, machte Schneider deutlich. Neue Internet-Seiten im Sinne der Verordnung vollständig barrierefrei zu gestalten, verursache zusätzlichen Programmier-Aufwand und hohe Kosten. Dies werde wohl dazu führen, dass Kommunen ihr Angebot mangels Geld zunächst nicht mehr vergrößerten. Wenn ab 2009 auch die bestehenden Seiten barrierefrei sein müssen, würden viele Städte und Gemeinden aus Geldmangel ihre Internet-Präsentation notgedrungen reduzieren. „Damit würden die Vorteile des Internets, eine Fülle aktueller Information ansprechend darzubieten, für Behinderte wie Nichtbehinderte gleichermaßen zunichte gemacht“, warnte Schneider.

Der Vormarsch von e-Government im Kontakt zwischen Kommune und Bürgern sei kein Argument für einen vollständig barrierefreien - und somit teuren - Umbau der Internet-Präsentationen. „Sämtliche Verwaltungsleistungen, die man irgendwann einmal online abrufen kann, werden auch weiterhin in den Rathäusern angeboten“, erklärte Schneider. Im persönlichen Kontakt sei Behinderten bei ihrem Bemühen, Information zu erhalten, oft besser zu helfen als mittels eines Computer-Browsers.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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