Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Berechnung von Gebühren erfolgt nach geltendem Recht
Hauptgeschäftsführer Christof Sommer zum Vergleich von Abfall- und Abwassergebühren durch den Bund der Steuerzahler
StGB NRW-Statement
Düsseldorf,
16.08.2024
Regelmäßig übt der Bund der Steuerzahler NRW Kritik an der Berechnung der kommunalen Gebührensätze für Abwasser und Abfall. Hauptgeschäftsführer Christof Sommer weist die Vorwürfe zurück. Wichtige Faktoren blieben außen vor.
Im Einzelnen äußerte sich Sommer zu folgenden Aspekten:
Vergleichbarkeit von Gebühren
"Der alljährliche Gebührenvergleich vom Bund der Steuerzahler führt mehrfach in die Irre. Insbesondere bei den Abfall- und Abwassergebühren kann die Höhe der Gebühr nur bei Städten und Gemeinden verglichen werden, die über eine deckungsgleiche geographische Ausgangslage und das gleiche Leistungsangebot verfügen.
Eine Gemeinde mit zahlreichen Ortsteilen muss bei der öffentlichen Kanalisation und Abfallentsorgung pro Einwohner viel mehr Aufwand betreiben als eine Gemeinde, die kompakt besiedelt ist. Auch eine Gemeinde mit abwechslungsreicher Topographie im Bergischen Land habe mehr zu leisten als eine am flachen Niederrhein. Wer mehr Aufwand hat und ein größeres Leistungsspektrum anbietet, muss auch mehr Kosten umlegen."
Steigende Kosten durch Inflation und Klimawandel
"Steigende Kosten schlagen sich auch in den Gebühren nieder. Eine gewichtige Rolle spielte zuletzt die Inflation. Deutlich höhere Preise zahlen müssen die Abwasserbetriebe zum Beispiel für Chemikalien zur Abwasserreinigung auf der Kläranlage.
Ein weiteres Beispiel für gestiegene Kosten ist die CO2-Bepreisung, der seit Januar 2024 auch Müllbrennungsanlagen unterworfen sind. Ebenso wurde die LKW-Maut erhöht. Aufgrund der bundesgesetzlichen Vorgaben (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 KrWG) muss zudem die getrennte Bioabfallerfassung und -verwertung weiter ausgebaut werden, was ebenfalls zusätzliche Kosten verursacht.
Eine seriöse Kalkulation von Gebühren muss aber auch den Klimawandel und seine unvermeidbaren Folgen miteinbeziehen. Klar ist: Der Aufwand wächst. Allein um den inzwischen regelmäßig auftretenden Starkregenereignissen gerecht zu werden, müssen die Kommunen mehr Vorsorge betreiben.
Viele Städte und Gemeinden haben bereits eine Menge Geld investiert, um insbesondere Grundstücke besser vor Überschwemmungs- und Überflutungsschäden zu schützen, die durch Starkregen entstehen. Dazu gehören zum Beispiel unterirdische Speicherbecken unter öffentlichen Grünanlagen."
Zum Vorwurf, Städte und Gemeinden würden sich bereichern
"Die Kommunen halten sich bei der Berechnung ihrer Gebührensätze konsequent an geltendes Recht. Das sieht vor, dass Kosten für Aufbau, Pflege und Betrieb einer Kanalisation oder der Abfallentsorgung umgelegt und als Gebühr berechnet werden. Es geht dabei nicht um Profite, sondern Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger.
Zur Wahrheit zählt, dass auch die öffentliche Daseinsvorsorge nicht für umsonst zu haben ist und stetig steigende Kosten durch Inflation oder Klimaanpassung einpreisen muss. Hinzu kommt, dass eine Wiederbeschaffung in aller Regel teurer ist. Insbesondere bei technischen Anlagen hat es in den vergangenen Jahren hohe Kostensteigerungen gegeben, deutlich über der allgemeinen Inflationsrate.
Der Landesgesetzgeber hat mit der Änderung des § 6 KAG NRW Ende 2022 erstmalig detaillierte Vorgaben geschaffen, weil das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG NRW) in seinem Urteil vom Mai 2022 zu erkennen gegeben hatte, dass die Altregelung zu unkonkret war.
Für eine faire Bewertung der Abfall- und Abwassergebühren bietet es sich an, einmal die Jahresgebühr durch 365 Tage zu teilen. Liegt die Jahres-Abfallgebühr für ein Grundstück zum Beispiel bei 365 Euro, so beträgt die Abfallgebühr pro Tag 1 Euro. Im Vergleich zu anderen täglichen Ausgaben ist dies ein fairer Preis für eine kommunale Dienstleistung, die Tag für Tag zuverlässig in Anspruch genommen werden kann. Zudem waren die kommunalen Abwasser- und Abfallgebühren im Vergleich zu etwa Strom- und Gaspreisen im Durchschnitt weitgehend stabil."
Zum Vorschlag, die Abfallentsorgung den Kreisen zu übertragen
"Die Abfallentsorgung bei den Kreisen anzusiedeln, würde das Verfahren für die Gebührenberechnung unnötig kompliziert machen. Derzeit werden in den Städten und Gemeinden an einer zentralen Stelle mehrere Gebühren für verschiedene Dienstleistungen berechnet, nicht nur für den Abfall, sondern auch Abwasser, die Straßenreinigung oder den Friedhof. Aus diesem System die Abfallgebühren herauszulösen und zusätzliche Verwaltung beim Kreis aufzubauen, wäre kein Gewinn. Die Zuständigkeit der Städte und Gemeinden sichert zudem den Wettbewerb bei der Einschaltung privater Entsorgungsunternehmen und ist daher ein Garant für marktgerechte Preise.
Unabhängig davon prüfen die Städte und Gemeinden regelmäßig, wo sie gut zusammenarbeiten können. Wenn die Voraussetzungen passen, lassen sich damit viele Dinge effizienter und kostengünstiger gestalten. In etlichen Kommunen ist das gelebte Praxis. Entscheidend ist, dass die Partner sich gut ergänzen. Ein allgemeines Hochzonen auf die Ebene Kreise wird den Aufgaben vor Ort aber nicht gerecht."
Zum Abfuhrrhythmus
"Die Abfallentsorgung dient der Aufrechterhaltung der Hygiene und dem Seuchenschutz. So müssen etwa Biotonnen mit gekochten Speiseresten im Hochsommer in kürzeren Zeitabständen entleert werden. Die Kommunen wissen am besten, wo eine Änderung des Abfuhrrhythmus sich mit dem Bedarf der Menschen vor Ort deckt."
V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw
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