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Betreuungsqualität gleich bei KiTa und Tagespflege
Städte- und Gemeindebund NRW begrüßt Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster
StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf,
15.08.2013
Eltern von Kindern unter drei Jahren haben seit dem 01.08.2013 einen Rechtsanspruch auf Betreuung ihrer Kinder. Sie können aber nicht darauf bestehen, dass ihr Kind in einer Einrichtung untergebracht wird statt in Tagespflege. Diese aktuelle Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster ist im Sinne der Städte und Gemeinden in NRW. Diese haben in den vergangenen Monaten große Anstrengungen unternommen, das Betreuungsangebot bedarfsgerecht auszubauen. "Wir fühlen uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf.
Damit wurde eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Köln vom Juli 2013 aufgehoben. Kommunen können Eltern fortan die Unterbringung ihrer Kleinkinder in Kindertagesstätten oder in Tagespflege als gleichwertige Alternativen anbieten. "Das gibt unseren Kommunen Planungssicherheit und erleichtert es ihnen, den aktuellen Bedarf an Betreuung zu befriedigen", betonte Schneider. Allen sei klar, dass für eine Übergangszeit dafür flexible Lösungen nötig seien.
Gleichwohl sei es Ziel der Kommunen als Adressaten des Rechtsanspruchs auf Betreuung, den Eltern die Betreuungsform für ihr Kind anzubieten, die sie bevorzugen. "Im Gespräch zwischen Kommunen und Eltern lässt sich praktisch immer eine Lösung für das Betreuungsproblem finden", so Schneider abschließend.
V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw
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