Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Einheitliche Müllgebühr ist rechtens
Vorwürfe des Steuerzahlerbundes wegen zu hoher Abfallgebühren treffen nicht die Kommunen
StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf,
26.05.1997
Um kommunale Kompostierungsanlagen am Laufen zu halten, dürfen Städte und Gemeinden die Kosten für das Beseitigen von Biomüll auf alle Bürger umlegen - auch auf solche, die auf eigenem Grundstück selbst kompostieren. Dies stellte Dr. Gerd Landsberg, Beigeordneter des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes für Umwelt, heute in Bonn klar. Er wies damit die Forderung des Nordrhein-Westfälischen Steuerzahlerbundes, die Kosten für Biomüllabfuhr gesondert in Rechnung zu stellen, zurück. Denn nach der Rechtsprechung sei die Erhebung einer Einheitsgebühr für Biomüll und Restmüll zulässig. Zudem profitierten auch Benutzer der Restmülltonne vom kommunalen Kompostierungssystem, weil dadurch die Nachsorgekosten für Deponien vermindert werden können.
Überkapazitäten bei der Müllverbrennung als Fehlplanung anzuprangern, hält Landsberg für unredlich. Zum einen stehe den Kommunen ein Spielraum bei der Einschätzung der Müllmengen zu. Einschlägige Gerichtsurteile legten nahe, daß die Abrechnung von Überkapazitäten im Einzelfall durchaus zulässig sei. Zudem müsse der lange Planungsvorlauf bei Entsorgungsanlagen berücksichtigt werden. Der drastische Rückgang der Müllmengen in den vergangenen zwei bis drei Jahren sei Ende der 80er Jahre noch nicht zu erkennen gewesen. Von dauerhaften Überkapazitäten könne schließlich keine Rede sein, zitiert Landsberg eine Studie des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums vom Mai 1996. Danach fielen bis zum Jahre 2005 zwischen 5,2 und 6,1 Millionen Tonnen Müll an. Derzeit seien Anlagen für die Beseitigung von 5 Millionen Tonnen vorhanden oder im Bau. "Die derzeitigen Auslastungsprobleme sind nur eine Übergangserscheinung", so Landsberg.
Er warnte davor, gegen Abfallgebühren Musterprozesse anzustrengen, wie es der Steuerzahlerbund im Einzugsbereich nicht ausgelasteter Müllverbrennungsanlagen empfielt. "Abfallentsorgung ist eine Leistung, die der Bürger tagtäglich in Anspruch nimmt." Die Kritik über zu hohe Abfallentsorgungsgebühren müsse sich nicht nur gegen die Kommunen, sondern gegen Bund und Länder richten, die die Standards ständig verschärft hätten. "Diese Standards müssen die Kommunen erfüllen, aber Umweltschutz gibt es nicht zu Nulltarif", erklärte Landsberg.
Rückfragen: Dr. Queitsch, Ruf 0228 - 9596-220
V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw
=> Datenschutz-Hinweise für Empfänger/innen der Benachrichtigungs-Mail