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Einigung über Finanzierung von Flüchtlingskosten und Kindertagesstätten
Gemeinsame Pressemitteilung der AG kommunale Spitzenverbände Nordrhein-Westfalen sowie von SPD-Fraktion und GRÜNE Fraktion im Landtag NRW
StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf,
17.12.2015
Die Verhandlungen zwischen den drei kommunalen Spitzenverbänden, den Koalitionsfraktionen von SPD und GRÜNEN im Landtag NRW und der Landesregierung sind mit einem guten Kompromiss für alle Beteiligten beendet worden. Verhandelt wurde über die künftige Erstattung der Flüchtlingskosten, über den Ausbau und die weitere Finanzierung der Kindertagesbetreuung sowie die grundlegende Überarbeitung des Kinderbildungsgesetzes.
Bei der Erstattung der Kosten über das Flüchtlingsaufnahmegesetz stockt das Land die Pauschalen für die Kommunen auf rund 1,948 Milliarden Euro auf und wird eine Jahrespauschale an die Kommunen zahlen. Darin enthalten sind die vom Bund zugesagten Zuweisungen von insgesamt 626 Millionen Euro. Ab 2017 wird auf eine Pro-Kopf-Finanzierung der Flüchtlingskosten für die Städte und Gemeinden umgestellt.
Die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände, Oberbürgermeister Thomas Hunsteger-Petermann aus Hamm (Städtetag NRW), Landrat Thomas Hendele, Kreis Mettmann (Landkreistag NRW), und Bürgermeister Dr. Eckhard Ruthemeyer aus Soest (Städte- und Gemeindebund NRW) erklärten: "Nachdem der Bund den Ländern im September 670 Euro pro Flüchtling und Monat zugesagt hat, erhöht das Land nun seine bisherigen Zahlungen für die Kommunen. Die von den kommunalen Spitzenverbänden immer wieder reklamierte deutlich zu geringe Kostenerstattung der Flüchtlingsausgaben in NRW wird auf diese Weise in Zukunft erheblich verbessert. Mit der gemeinsamen Verständigung wird anerkannt, dass die Kommunen hohe Kosten zu tragen haben, und vor diesem Hintergrund wurde eine Einigung möglich."
Die geplante Umstellung von einer pauschalen Gesamtzahlung im Übergangsjahr 2016 hin zu einer Monatspauschale pro Flüchtling im Jahr 2017 ist aus Sicht der Kommunen sinnvoll. "Und ab dem Jahr 2018 rechnen wir mit einer Anpassung der monatlichen Pauschale nach der gemeinsamen Kostenerhebung von Land und Kommunen. Für diese Erhebung haben sich die kommunalen Spitzenverbände sehr intensiv eingesetzt. Wir streben an, dass auf dieser Basis eine ausreichende Erstattung der Flüchtlingsausgaben der Kommunen durch das Land möglich wird", sagten Hunsteger-Petermann, Hendele und Ruthemeyer weiter. Die Datenerhebung erfolgt vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2017, die Vorarbeiten dafür werden frühzeitig begonnen.
Zu dem jetzt verabschiedeten Kompromiss erklärt Norbert Römer, Fraktionsvorsitzender der SPD im Landtag NRW: "Wir gehen als Land bis an die Grenzen unserer Leistungsfähigkeit, um die Städte und Gemeinden in NRW zu unterstützen und weiter zu stärken - auch bei den besonderen Anforderungen durch die Flüchtlingsunterbringung. Diese historische Bewährungsprobe erfordert einen ebenso historischen Kraftakt vom Land. 2016 wird das Land eine Jahrespauschale von rund 1,9 Milliarden Euro über das Flüchtlingsaufnahmegesetz bezahlen. Insgesamt stellt das Land für 2016 fast vier Milliarden Euro für die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen in NRW bereit."
Mehrdad Mostofizadeh, Fraktionsvorsitzender GRÜNE Fraktion: "Wir sind auch bei der Versorgung der Geflüchteten Partner der Kommunen. Auf einen Bundes-Euro kommen in NRW zwei Landes-Euro. Das ist bundesweit Spitze. Auch in der Frage, wie das Geld auf die Kommunen verteilt wird, sind wir uns einig.
Ich freue mich zudem, dass die Kommunen ebenso wie das Land die Zuschüsse für die Kitas bei der Kindpauschale auf drei Prozent dynamisieren und so die vielfältigen Angebote sichern. Noch nie zuvor wurde in NRW so viel Geld für die frühkindliche Bildung in die Hand genommen. NRW hält Wort: Wir sorgen für die Chancengleichheit aller Kinder."
V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw
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