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Elektronikschrott Sache der Hersteller
Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten darf nicht zu Lasten der Abfallgebührenzahler gehen
StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf,
08.07.2004
Die Produktverantwortung der Hersteller von Elektrogeräten und elektronischen Geräten muss konsequent umgesetzt werden. Dies fordert der Städte- und Gemeindebund NRW im Interesse der Bürger und Bürgerinnen, die Abfallgebühren entrichten. Bestrebungen, den Kommunen die Kosten für Einsammeln und Sortieren von alten Computern, Waschmaschinen, Rundfunkgeräten oder Küchenmaschinen aufzubürden, erteilte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, eine klare Absage: Auch bei Elektro-Altgeräten oder Elektronikschrott muss das Verursacherprinzip gelten.
Bis Mitte 2005 muss die Bundesregierung die EU-Richtlinie zur Rücknahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten durch die Hersteller in deutsches Recht umsetzen. Derzeit liegt dazu ein Arbeitsentwurf des Bundesumweltministeriums vor. Dieser sieht jedoch vor, dass die Hersteller lediglich die Altgeräte umweltgerecht zu entsorgen respektive zu recyceln hätten. Die Aufgabe des Einsammelns und Sortierens soll bei den Kommunen liegen.
Notgedrungen müssten die Städte und Gemeinden dann die dabei entstehenden Kosten in die Abfallgebühr einrechnen. Dies würde die Gebühren um jährlich circa vier Euro pro Person erhöhen, warnte Schneider. Zudem sei unter Kostengesichtspunkten nicht nachzuvollziehen, weshalb alte Elektrogeräte und elektronische Geräte in sieben verschiedene Container sortiert werden müssten. Solche Geräte werden bereits heute - soweit sie nicht gesondert entsorgt werden müssen - in einem Container gesammelt und dann der Zerlegung sowie Verwertung zugeführt.
Wenn die Hersteller von Elektrogeräten oder elektronischen Geräten deren Entsorgung komplett selbst tragen müssten, würden sie die Kosten auf den Neupreis der Geräte aufschlagen. Dies wäre auf jeden Fall besser als die Finanzierung über die Abfallgebühren, machte Schneider deutlich. Dann würden die belastet, die eine Vielzahl solcher Geräte kaufen. Ältere Menschen oder Personen mit geringem Einkommen, die selten Elektrogeräte oder elektronische Geräte erwerben, hätten dann konsequenterweise weniger zu deren Entsorgung beizutragen. Darin steckt auch ein Stück soziale Gerechtigkeit, so Schneider.
V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw
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