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Entlastung für Kommunen bei Zinsswaps in Sicht
Gericht bestätigt hohe Anforderungen an die Beratung kommunaler Kunden bei Swap-Geschäften
StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf,
08.10.2013
Das gestrige Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf im Rechtsstreit um Swap-Geschäfte (Zinswetten) im Berufungsverfahren der Stadt Ennepetal (Urt. v. 07.10.2013, Az.: I-9 U 101/12) bedeutet nach Auffassung des Städte- und Gemeindebundes NRW ein positives Signal für noch offene Rechtsstreitigkeiten zwischen Kommunen und Kreditinstituten, die ihnen Zinsswap-Produkte verkauft hatten.
"Der 9. Zivilsenat hat unmissverständlich klargestellt, dass Städte und Gemeinden nicht weniger schutzbedürftig sind als mittelständische Unternehmen", erläuterte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf. Dies hatte der Verband auch in den bislang ergebnislosen Vergleichsgesprächen mit der früheren WestLB vorgetragen.
Banken sind nach Auffassung des OLG Düsseldorf auch einer Kommune gegenüber zu einer Beratung verpflichtet, wie sie der Bundesgerichtshof für andere Kundengruppen fordert. Im Falle so genannter Swap-Geschäfte muss die Bank insbesondere darüber aufklären, dass sie das Verlustrisiko der Kommune höher als das eigene einschätzt. Das OLG hat damit ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf aus dem vergangenen Jahr bestätigt. Dieses hatte festgestellt, dass die Stadt Ennepetal keine weiteren Zahlungen auf Swap-Geschäfte erbringen muss, welche sie 2007 und 2008 mit der damaligen WestLB abgeschlossen hatte.
Obwohl die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist, sieht der Städte- und Gemeindebund NRW Chancen für eine außergerichtliche Beilegung der offenen Streitverfahren. "Der Umstand, dass das OLG nicht einmal die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen hat, sollte für die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) als Rechtsnachfolgerin der WestLB und für andere beklagte Kreditinstitute Anlass sein, noch einmal das Gespräch mit den betroffenen Kommunen zu suchen", legte Schneider dar. Auf diese Weise hätten beide Seiten die Chance, die immensen Verfahrenskosten zu begrenzen.
V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw
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