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Forderungen an Landtag und Landesregierung
Städte und Gemeinden in NRW erwarten auskömmliche Finanzausstattung und Entlastung bei den Sozialkosten
StGB NRW-Pressemitteilung
Münster,
14.05.2012
Die Städte und Gemeinden von Nordrhein-Westfalen erwarten vom neuen Landtag und von der neuen Landesregierung eine Finanzausstattung, die den Kommunen die Wahrnehmung pflichtiger sowie freiwilliger Aufgaben ohne ständigen Verzehr des Eigenkapitals ermöglicht. Diese müsse in der Landesverfassung festgeschrieben werden - unabhängig von der eigenen finanziellen Leistungsfähigkeit. "Nur so ist kommunale Selbstverwaltung auch in Zukunft unter der Schuldenbremse noch möglich", machte der Präsident des kommunalen Spitzenverbandes, der Soester Bürgermeister Dr. Eckhard Ruthemeyer, heute vor dem StGB NRW-Präsidium in Münster deutlich.
Zur Bewältigung akuter Notlagen müsse auch der Stärkungspakt Stadtfinanzen weiterentwickelt werden. Für die zweite und eine mögliche dritte Stufe des Stärkungspaktes sei eine angemessene Mitfinanzierung des Landes erforderlich. "Die kommunale Familie wird eine Finanzierung des Stärkungspaktes allein nicht leisten können", betonte Ruthemeyer. Letztlich sei es Aufgabe der neuen Landesregierung, über den Bundesrat darauf hinzuwirken, dass die Kommunen weiter spürbar von Sozialkosten entlastet werden. Auch müsse die Konnexität - Kostenausgleich für neue Aufgaben - so ausgestaltet werden, dass sie nicht umgangen oder vermieden werden könne.
Im kommunalen Finanzausgleich, der zur Reform ansteht, fehle es weiterhin an interkommunaler Gerechtigkeit. So würde Bewohnern von Großstädten immer noch ein höherer Pro-Kopf-Bedarf zugestanden, selbst wenn dies empirisch nicht zu begründen sei. Zudem werde allen Kommunen - unabhängig von der Größe - pauschal dieselbe Steuerkraft zugesprochen, auch wenn dies der Praxis widerspreche. "Hier brauchen wir ein deutliches Signal, dass die kreisangehörigen Kommunen angemessen berücksichtigt werden", machte Ruthemeyer deutlich.
Vor allem benötigen die Kommunen die Unterstützung des Landes beim Ausbau der Betreuung für Kinder zwischen einem und drei Jahren. Ab dem 01.08.2013 besitzen deren Eltern gegenüber dem Jugendamt darauf einen Rechtsanspruch. "Die Kommunen haben nur dann eine realistische Chance, diesen einzulösen, wenn kurzfristig weitere Landesmittel zur Verfügung gestellt werden", so Ruthemeyer.
Was die angestrebte Inklusion Behinderter in den Alltag von nicht Behinderten angehe, erfordere diese einen gesellschaftlichen Wandel und nicht nur isolierte Umsetzungsschritte auf kommunaler Ebene. "Das Land ist aufgerufen, über einen mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmten Aktionsplan konkret aufzuzeigen, wie das Ziel der Inklusion in Nordrhein-Westfalen erreicht werden kann", sagte Ruthemeyer.
Bei der Ausweisung von Siedlungsflächen in Regionalplänen müsse die kommunale Planungshoheit respektiert werden. "Auch solchen Kommunen, die Bevölkerung verloren haben, muss auf der Ebene der Regionalplanung ein Entwicklungsspielraum eingeräumt werden", mahnte Ruthemeyer. Die neue Landesregierung müsse daher bei der geplanten Einführung der neuen Flächenbedarfsberechnung sicherstellen, dass weiterhin ausreichende Flächenreserven in Regionalplänen festgelegt werden.
In der Abwasserbeseitigung müssten Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden. Daher seien übertriebene Forderungen an die Reinigung von Regenwasser vor Ableitung in Flüsse abzulehnen. Was die Überprüfung privater Abwasserleitungen angehe, seien der neue Landtag und die neue Landesregierung aufgerufen, dafür eine sachgerechte und sozialverträgliche Neuregelung zu treffen. Ruthemeyer: "Eine generelle Zuständigkeit der Städte und Gemeinden für die Überprüfung privater Abwasserleitungen lehnen wir ab, weil diese neue abgabenrechtliche Probleme erzeugen würde".
Um das kommunale Straßennetz in seiner Qualität und Ausdehnung zu erhalten, sollte das Land - so Ruthemeyer - dauerhaft und in höherem Umfang als bisher finanzielle Mitverantwortung für die kommunale Straßeninfrastruktur und den kommunalen ÖPNV übernehmen. Gleichzeitig sollte sich das Land gegenüber dem Bund für eine deutliche Aufstockung der Bundeszuschüsse einsetzen.
Abschließend legte Ruthemeyer dar, dass die kommunalen Entscheidungsebenen enger miteinander verzahnt werden sollten. So wäre es von Vorteil, wenn auch Bürgermeisterinnen und Bürgermeister Sitz und Stimme in Kreistagen erhielten. "Damit wäre sichergestellt, dass die Kreisumlage, die in den vergangenen Jahren vielerorts massiv gestiegen ist, fair und transparent gestaltet wird."
V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw
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