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Erlaß des Innenministers soll die strittigen Passagen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalens klarstellen.
StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf,
22.04.1997
Die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen im Bereich Telekommunikation muß rasch auf eine sichere rechtliche Grundlage gestellt werden, fordert der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund im Vorfeld der Landtagsdebatte am Mittwoch, 23. April. "Dazu reicht ein Erlaß des Innenministers aus, eine Änderung der Gemeindeordnung ist nicht nötig", erklärte heute Friedrich Wilhelm Heinrichs, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des NWStGB. Der Ausbau und Betrieb kommunaler Kabelnetze sei Teil der Daseinsvorsorge und damit mit § 107 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalens vereinbar. Diese erlaubt wirtschaftliche Betätigung von Städten und Gemeinden, wenn - so der Wortlaut - ein "dringender öffentlicher Zweck dies erfordert."
Heinrichs plädiert für den einfacheren Weg des Erlasses, weil damit die schwierigen Verhandlungen um die Änderung der erst 1994 reformierten Gemeindeordnung umgangen werden könnten. Außerdem sei nicht erkennbar, daß eine Gesetzesänderung den Kommunen größeren Handlungsspielraum eröffnen würde.
Die Festschreibung betriebswirtschaftlicher Handicaps für öffentliche Unternehmen, beispielsweise Limits bei der Haftung durch die Kommune, lehnt Heinrichs ab. Dies hatte die SPD-Landtagsfraktion in der vergangenen Woche gefordert. "Kommunale Unternehmen müssen bereits mit Wettbewerbsnachteilen leben, etwa die Beschränkung auf das Gemeindegebiet oder der Versorgungsauftrag", nannte Heinrichs als Begründung. Daher müsse es diesen Unternehmen erlaubt bleiben, günstige Kommunalkredite aufzunehmen.
Rückfragen: Martin Lehrer (Pressesprecher) - Ruf 0211 - 4587 - 230
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