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Für eine flexible Beamtenbesoldung
Städte- und Gemeindebund NRW fordert Öffnungsklausel auch auf der Ebene der Kommunen
StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf,
31.10.2002
Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen fordert die NRW-Landesregierung auf, sich bei den anstehenden Beratungen im Bundesrat für eine Öffnungsklausel bei der Beamtenbesoldung nicht nur auf Länderebene einzusetzen. "Dies eröffnete auch den Städten und Gemeinden neue Spielräume", erklärte StGB NRW-Geschäftsführer Dr. Bernd Jürgen Schneider heute in Düsseldorf.
Durch die geplante Öffnungsklausel im Bundesbesoldungsgesetz soll den Bundesländern freigestellt werden, je nach Haushaltslage von der - bundesweit festgelegten - Beamtenbesoldung abzuweichen. Sollte somit die bundeseinheitliche Besoldung aufgegeben werden, besteht nach Auffassung des Städte- und Gemeindebundes NRW kein Grund mehr für eine landeseinheitliche Besoldung.
Der kommunale Spitzenverband fordert daher eine Öffnungsklausel auch für Städte und Gemeinden. "Jeder Kommune soll freigestellt werden, je nach Haushaltslage innerhalb eines bundesweit festgelegten Korridors die Beamtenbesoldung selbst festzusetzen", erklärte Schneider. Hierdurch würde die kommunale Selbstverwaltung nachhaltig gestärkt.
V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw
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