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Gaspreisbremse: Es braucht nun schnell konkrete Regelungen
Die Strom- und Gaspreisbremse soll ab März greifen, aber rückwirkend bis Januar entlasten. Dazu Hauptgeschäftsführer Christof Sommer
StGB NRW-Statement
Düsseldorf,
23.11.2022
Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll es auch für Januar und Februar Entlastungen bei Strom und Gas geben. Wirksam werden sollen die Regelungen aber erst ab März. Dazu Hauptgeschäftsführer Christof Sommer gegenüber der Rheinischen Post:
"Für die Menschen, aber auch die Kommunen verspricht das Vorziehen der Strom- und Gaspreisbremse die dringend benötigte Entlastung. Das ist aus kommunaler Sicht zu begrüßen. Aber bisher haben wir bis auf einen Referentenentwurf noch nichts in der Hand. Wir brauchen so bald wie möglich Klarheit. Ohne konkrete gesetzliche Regelungen hängen die Stadtwerke in der Luft.
Es ist gut, dass die Bundesregierung offenbar ein Einsehen bei der Strompreisbremse hat. Eine Einführung schon zum 1. Januar war für die Versorger schlichtweg nicht machbar. Eine Umsetzung ab März mit Rückwirkung auf Januar würde den Versorgern den dringend benötigten Vorlauf geben, sie müssen zum Teil hochkomplexe Abrechnungsverfahren in der IT anpassen. Die Strom- und Gaspreisbremse ist ein hoch ambitioniertes Vorhaben, die Versorger stehen vor einer gewaltigen Aufgabe."
V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw
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