Gebührenvergleich führt in die Irre

Unterschiede entstehen durch ungleiche Voraussetzungen

StGB NRW-Statement
Düsseldorf, 05.08.2021

Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) befasst sich mit dem aktuellen Vergleich der Abfall- und Abwassergebühren durch den Bund der Steuerzahler NRW. Dazu Hauptgeschäftsführer Christof Sommer gegenüber dpa:

"Vorwürfe, die Städte und Gemeinden würden über die Abwassergebühren ihre Haushalte sanieren, sind hanebüchen. Die Kommunen halten sich bei der Berechnung an die langjährige und ständige Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes in Münster (OVG NRW). Es dürfen nur so viele Gebühren erhoben werden, dass die Kosten der Einrichtung gedeckt sind.   

Unterschiede entstehen bei der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr insbesondere durch die unterschiedlichen, geographischen Gegebenheiten in den Städten und Gemeinden. So muss das Abwasser in Berg- und Talregionen oftmals unter erhöhtem Kostenaufwand gepumpt werden. Im Flachland können zusätzliche Kosten entstehen, wenn es in einer Gemeinde viele Ortsteile gibt, die kilometermäßig weit auseinander liegen. Auch die Größe und Länge des öffentlichen Kanalnetzes bis zur zentralen Kläranlage spielt bei den Kosten eine entscheidende Rolle. Es liegt auf der Hand, dass der Aufwand in einem kompakt besiedelten Gebiet geringer ist als in einer Flächengemeinde mit vielen kleinen Ortschaften.  

Auch ein Vergleich von Müllgebühren ist nicht fair, wenn man nur Zahlen nebeneinanderlegt, aber das Leistungsspektrum außen vor lässt. In der einen Kommune wird der Müll wöchentlich, in der anderen alle vier Wochen abgeholt. In der einen Stadt kann Sperrmüll jederzeit angemeldet werden, woanders nur alle paar Monate. Entscheidend ist auch, ob ein Preis für alle Leistungen erhoben wird oder Sondergebühren zu bezahlen sind, etwa für die Sperrmüllentsorgung oder die Biotonne. Bei derart ungleichen Parametern kann ein Vergleich der schlichten Höhe der Abfallgebühren nur ein verzerrtes Bild liefern."

Zum Vorwurf der überhöhten Kostenkalkulation

"Das Gesetz verlangt von den Kommunen, die Kosten für ein Kanalnetz über mindestens 50 Jahre zu refinanzieren. Städte und Gemeinden orientieren sich daher bei der Kalkulation von Abwassergebühren an gemittelten Zinswerten, die den Durchschnitt der vorangegangenen 50 Jahre abbilden. Das schafft Planungssicherheit für Bürgerinnen und Bürger wie auch für Städte und Gemeinden.

Die Rechtsprechung hat durchgehend bestätigt, dass die Berechnungsmethoden der Kommunen mit den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes im Einklang stehen. Als Leitprinzip gilt, dass Gebührenaufkommen die Kosten für Betrieb und Bau der Anlage nicht überschreiten dürfen. Dies ist auch die herrschende Meinung in der Betriebswirtschaftslehre."

Hintergrund

Das Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) knüpft an den betriebswirtschaftlichen Kostenbegriff an. Langlebige Anlagegüter - wie z.B. öffentliche Abwasserkanäle- sind auf der Grundlage einer mutmaßlichen Nutzungsdauer (im Regelfall: 50 Jahre) abzuschreiben und über die Abwassergebühren zu refinanzieren. Die herrschende Meinung in der Betriebswirtschaftslehre geht deshalb seit jeher davon aus, dass eine Abschreibung nach dem sog. Wiederbeschaffungszeitwert (und nicht nach dem Anschaffungs- bzw. Herstellungswert) betriebswirtschaftlich richtig ist, weil ein langlebiges Anlagegut nach Ablauf von 50 Jahren nicht für den gleichen Preis wieder (erneut) beschafft werden kann. Diese Sichtweise ist bislang durch das OVG NRW seit dem Jahr 1994 durchgängig bestätigt worden, so dass eine Abschreibung auf der Grundlage des Wiederbeschaffungszeitwertes erfolgen kann und rechtmäßig ist. 

Ebenso berechnet das OVG NRW einen Durchschnittszinssatz bezogen auf einen Zeitraum von grundsätzlich 50 Jahren. Dabei sind die aktuellen Zinssätze nicht entscheidend, weil es regelmäßig 50 Jahre dauert, bis ein öffentlicher Kanal refinanziert ist. Deshalb werden die Zinsentwicklungen in diesem Zeitraum durch die Bildung eines Durchschnittzinssatzes für 50 Jahre berücksichtigt. Diese Methodik der Berechnung eines Durchschnittszinssatzes trägt auch der Tatsache Rechnung, dass die Zinssätze für Fremd- bzw. Bankkredite am Ende der 80er und am Anfang der 90er Jahres des vergangenen Jahrtausends sehr hoch gewesen und seit dem Jahr 2008 gesunken sind.

Der Bericht der dpa vom 5. August 2021 in voller Länge

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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