Gebundenen Ganztag möglich machen

Präsident Landscheidt fordert verlässliche Rahmenbedingungen für Schulträger

StGB NRW-Statement
Düsseldorf, 14.08.2024

Schon seit langem fordern die Städte und Gemeindenden, einen gebundene Ganztag dort zu ermöglichen, wo Eltern und Schulträger ihn wollen. In der kommunalen Praxis ist das viel zu oft nicht der Fall.

Dazu sagte Präsident Prof. Dr. Christoph Landscheidt der Rheinischen Post:

"Die Städte und Gemeinden setzen sich schon seit Jahren dafür ein, dass ein gebundener Ganztag an Grundschulen dort möglich wird, wo Eltern und Schulträger ihn wollen. In der Praxis laufen wir damit vor die Wand, denn trotz bestehender rechtlicher Möglichkeiten lehnen die Bezirksregierungen entsprechende Anträge regelmäßig ab.

Auch unsere Hoffnungen auf eine umfassenden Neustart beim schulischen Ganztag haben sich nicht erfüllt. Anstatt die Chance zu nutzen und mit einem Ganztagsgesetz verlässliche Rahmenbedingungen sowohl für den offenen als auch den gebundenen Ganztag zu schaffen, überlasst die Landesregierung das Problem angesichts leerer Kassen den Schulträgern vor Ort.

Der gebundene Ganztag ist und bleibt eine der besten Antworten auf die aktuellen Herausforderungen für Familien und Schulen. Er bietet die Chance auf verlässliche Schulzeiten, genügend Personal sowie lebendige Partnerschaften mit Vereinen, Musikschulen und anderen. Ist ein solcher Schritt geschafft, bietet das beste Voraussetzungen, Familien zu entlasten und Kinder umfassend zu fördern.

Natürlich sind die Rahmenbedingungen schwierig, es fehlen Fachkräfte und es fehlt an den finanziellen Mitteln. Es kann jedoch keine Lösung sein, die Folgen den Familien und den seit Jahren unterfinanzierten Kommunen zu überlassen. Ein gebundener Ganztag mag am Anfang teuer sein. Wird er aber von der Schulgemeinschaft gewünscht und getragen, liefert er auf lange Sicht die nachhaltigsten Antworten für Familien, Bildung und Gesellschaft."

Hintergrund

Das Konzept des gebundenen Ganztags beinhaltet, dass die Teilnahme für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend ist. Davon zu unterscheiden ist der "offene Ganztag", der bereits in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens etabliert ist. Im Rahmen des offenen Ganztags ist die Teilnahme freiwillig, und der Nachmittag ist primär für Betreuungsangebote vorgesehen.

Zum Bericht der Rheinischen Post

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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