Gegen weitere Kostenverlagerungen im Gemeindefinanzierungsgesetz 1999

Strukturen des kommunalen Finanzausgleichs nach wie vor veränderungsbedürftig

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 11.08.1998

Anfang Juli hat das Kabinett den Entwurf des Landeshaushalts 1999 sowie die Eckdaten für das Gemeindefinanzierungsgesetz 1999 beschlossen.
Danach sollen - auf Grundlage der neuen Strukturen in Umsetzung des ifo-Gutachtens zum kommunalen Finanzausgleich - die Schlüsselzuweisungen um 3 Prozent (328 Mio. DM) steigen. Gleichzeitig will die Landesregierung die Kommunen zu einem Konsolidierungsbeitrag von rund 340 Mio. DM zur Sanierung der Landesfinanzen heranziehen. Hierzu sollen insbesondere aus dem kommunalen Finanzausgleich 325 Mio. DM für den Unterhalt von Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerbern entnommen werden. Bislang war die Finanzierung dieser originär staatlichen Aufgabe in Höhe von 577 Mio. DM aus dem Landeshaushalt erbracht worden.
 
"Dieser erneute Griff in die kommunalen Kassen stößt auf den schärfsten Widerstand des Städte- und Gemeindebundes", erklärte heute in Düsseldorf der Präsident des Städte- und Gemeindebundes, Bürgermeister Reinhard Wilmbusse. Das Land sei nicht berechtigt, den kommunalen Finanzausgleich zur Konsolidierung des eigenen Haushalts zu mißbrauchen. "Was der kommunalen Ebene nicht möglich ist, davor muß auch die Landesebene zurückschrecken", mahnte Wilmbusse.
 
Die Kommunen hätten in den vergangenen Jahren zwischen steigender Ausgabenbelastung sowie zurückbleibenden Einnahmen und Leistungskürzungen des Landes eine "geradezu akrobatische haushalts- und finanzwirtschaftliche Überlebenskunst" entwickelt. Dennoch steigt die Zahl derjenigen Gemeinden, die ihren Haushalt strukturell nicht ausgleichen können, jährlich an. 1998 werden es mehr als zwei Drittel aller 396 Kommunen in Nordrhein-Westfalen sein. "Dies zeigt, daß die Städte und Gemeinden trotz strikter Konsolidierungsmaßnahmen auf jede Mark aus dem kommunalen Finanzausgleich angewiesen sind, um die sich stetig ausweitenden Pflichtaufgaben zu erfüllen."

Allein 1997 fehlten den Städten und Gemeinden in den Verwaltungshaushalten zur Finanzierung des "laufenden Geschäfts" rund 3,4 Mrd. DM. Dies war der zweithöchste Fehlbetrag seit 1945. Von einer Trendwende bei den Kommunalfinanzen kann daher nach Auffassung Wilmbusses noch lange nicht gesprochen werden. Es sei unabdingbar, die für die Umschichtung zu Lasten der Kommunen vorgesehenen Mittel von 325 Mio. DM den allgemeinen Schlüsselzuweisungen zuzuschlagen.
 
Der Kabinettsbeschluß zeige, daß die Landesregierung weiterhin entschlossen sei, durch Kostenverlagerung die eigenen Haushaltsprobleme auf die kommunale Ebene abzuwälzen. Dies, obwohl die verfügbaren Finanzmittel der Kommunen von 1981 bis 1996 lediglich um 56 Prozent gestiegen seien, während bei den verfügbaren Finanzmitteln des Landes im selben Zeitraum eine Steigerung um 109 Prozent festzustellen sei.

"Die Selbstverpflichtung des Landtages vom 15. Mai 1997, künftig keine Kostenverlagerungen mehr vorzunehmen, ist offensichtlich nicht das Papier wert, auf dem sie steht. Was derzeit im kommunalen Finanzausgleich passiert, ist das genaue Gegenteil dessen", betonte Wilmbusse.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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