Gesetzentwurf zum Abfallrecht korrigieren

Städte, Kreise und Gemeinden warnen vor Anstieg der Abfallgebühren

StGB NRW-Pressemitteilung
Berlin, 08.07.2011

Die Städte, Kreise und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen haben den Bundestag aufgefordert, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesabfallrechts in zentralen Punkten zu korrigieren. Damit sollen die kommunale Verantwortung in der Hausmüllentsorgung gestärkt und Gebührenerhöhungen zu Lasten der Bürger verhindert werden. 

Anlässlich einer gemeinsamen Fachkonferenz der kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen und der Landesgruppe NRW im Verband kommunaler Unternehmen (VKU) in der Vertretung des Landes NRW heute in Berlin betonten Dr. Stephan Articus, Geschäftsführer des Städtetages Nordrhein-Westfalen, Dr. Martin Klein, Hauptgeschäftsführer des Landkreistages Nordrhein-Westfalen, Dr. Bernd Jürgen Schneider, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, sowie Patrick Hasenkamp, Vorsitzender der Landesgruppe NRW der im VKU organisierten Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetriebe: „Wir begrüßen, dass das Land Nordrhein-Westfalen die Position der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene im Bundesrat so wirksam vertreten hat. Der Bundestag sollte dem Votum des Bundesrates vom 27. Mai 2011 folgen und die Pläne der Bundesregierung zur Änderung des Abfallrechts korrigieren, um die kommunale Verantwortung für die Hausmüllentsorgung nachhaltig sicherzustellen. Wird im Abfallrecht die Möglichkeit geschaffen, dass sich private Unternehmen die lukrativsten Geschäfte herauspicken können, sind drastische Erhöhungen der Abfallgebühren für die privaten Haushalte die Folge.“ 

Jeder Euro, den eine Kommune mit werthaltigem Haushaltsabfall wie zum Beispiel dem Altpapier verdiene, komme aufgrund der gebührenrechtlichen Vorgaben den Bürgerinnen und Bürgern zugute, denn mit den Erlösen würden die Gesamtkosten der Abfallentsorgung teilweise gedeckt, so dass weniger Abfallgebühren eingenommen werden müssen. „Die Bürgerinnen und Bürger, die Wertstoffe getrennt sammeln und bereitstellen, erwarten deshalb zu Recht, dass sie in den Genuss der damit erzielten Erlöse kommen. Durch die Zulassung gewerblicher Sammlungen würden hingegen abfallwirtschaftliche Erlöse privatisiert und zugleich Verluste den Kommunen und ihren Bürgerinnen und Bürgern zugeschoben“, betonten die Geschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände und der VKU-Landesgruppenvorsitzende.

Die Verbände stützen ihre Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung insbesondere auf ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2009 (Az: 7 C 16.08). Das Bundesverwaltungsgericht hatte entschieden, dass auch unter Beachtung der europarechtlichen Vorgaben gewerbliche Sammlungen von verwertbaren Abfällen aus privaten Haushalten nur gelegentlich möglich sind, aber nicht in dauerhaft festen Strukturen und in Konkurrenz zu den Erfassungssystemen der Städte, Kreise und Gemeinden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht hingegen vor, dieses Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ungeschehen zu machen. „Der vorgelegte Gesetzentwurf erlaubt Privatunternehmen das Rosinenpicken und degradiert die Kommunen zu Lückenbüßern für kostenträchtige Entsorgungsaufgaben und strukturell besonders aufwändige Entsorgungsbezirke“, so Articus, Klein, Schneider und Hasenkamp.

Schließlich sehen die Städte, Kreise und Gemeinden auch beim Thema „Wertstofftonne“ noch erheblichen Klärungsbedarf. In erster Linie müsse es darum gehen, im Vorfeld sorgfältig abzuklären, welche Abfälle aus Kunststoff und Metall ordnungsgemäß, schadlos und sinnvoll verwertet werden können. Das Motto „Getrennt sammeln, gemeinsam verbrennen“ sei den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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