Gleiche Gebühren nur in „geklonten“ Gemeinden

Städte- und Gemeindebund NRW mahnt differenzierte Betrachtung der Abwasser- und Abfallgebühren an

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 30.07.2009

Nur in „geklonten“ Kommunen mit identischer Ausgangslage und deckungsgleicher Siedlungsstruktur könnten die Abwasser- und Abfallgebühren gleich hoch sein. Dies machte heute in Düsseldorf der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Ernst Giesen, mit Blick auf die Behauptung des Bundes der Steuerzahler NRW, dass die Gebühren zu hoch seien, deutlich: „Der bekannte Sinnspruch, dass man nicht Äpfel mit Birnen vergleichen kann, wurde hier bedauerlicherweise außer Acht gelassen“.

Bei der Abwassergebühr bilden die geografischen Gegebenheiten den entscheidenden Kostenfaktor. Ein kompaktes Gemeindegebiet verursacht naturgemäß geringere Kosten als ein großflächiges Gemeindegebiet mit vielen kleinen Ortschaften. Auch entstehen bei der Verlegung von Abwasserkanälen in Berg- und Talregionen höhere Kosten als im Flachland, weil das Abwasser teilweise gepumpt werden muss, um Höhenunterschiede zu überwinden. Ebenso können in einem großflächigen Gemeindegebiet längere Kanalstrecken erforderlich sein, was ebenfalls die Kosten in die Höhe treibt.

In Trinkwassergewinnungsgebieten - so Giesen - würden zudem schärfere Anforderungen an die Abwasserbeseitigung gestellt als anderswo. Entscheidend für die Kostenstruktur sei auch, wie viele Abwasserkanäle in einer Gemeinde sanierungsbedürftig sind und wie viele Sonderbauwerke - etwa Regenrückhaltebecken oder Regenklärbecken - zu betreiben sind. „Bei dieser unterschiedlichen Ausgangslage können die Abwassergebühren schlechterdings nicht gleich hoch sein“, merkte Giesen an.

Bei den Abfallgebühren bilden die Kosten für die Entsorgung von Abfällen - beispielsweise in Müllverbrennungsanlagen - den Hauptanteil der Kosten. Denn seit dem 1.6.2005 ist das Ablagern nicht vorbehandelter Abfälle auf Deponien verboten. Auch eine schlichte Verlängerung der Abfuhrintervalle für das Restmüllgefäß bewirkt in der Regel keine erhebliche Kosteneinsparung. Stattdessen führt dies bei Familien mit Kleinkindern etwa dazu, dass sie eine größere Mülltonne benötigen. Denn pro Kind und Tag fallen sechs bis acht Einwegwindeln an. „Vor diesem Hintergrund gibt es durchaus Bürger und Bürgerinnen, die einen wöchentlichen Abfuhrturnus beim Restmüllgefäß wünschen“, betonte Giesen. Schließlich könnten die Abfuhrintervalle beim Restmüllgefäß auch nicht beliebig verlängert werden. Denn die Abfallentsorgung diene dazu, die Hygiene aufrecht zu erhalten und Seuchenschutz zu gewährleisten.

Die Gebühren sind insgesamt in NRW im Vergleich zum Vorjahr nur moderat gestiegen (1 Prozent) und damit im Landesdurchschnitt stabil geblieben. Dabei ist die von einigen Städten und Gemeinden gewählte Methode der Abschreibung der Kanäle nach dem Wiederbeschaffungszeitwert - als Alternative zur Abschreibung gemäß dem Anschaffungswert - nach dem Kommunalabgabengesetz NRW wie auch nach der Rechtsprechung zulässig. „Das Oberverwaltungsgericht in Münster billigt diese Abschreibungsmethode in ständiger Rechtsprechung seit 16 Jahren und hat dies zuletzt im Juni 2009 abermals bestätigt“, stellte Giesen klar. Außerdem seien in den Bereichen Abfall und Abwasser die mengenunabhängigen Vorhaltekosten sehr hoch (nahezu 70 Prozent). Grund ist, dass Umweltstandards die Vorhaltung kostenintensiver Anlagen - etwa Kläranlagen, Müllverbrennungsanlagen - erfordern.

Giesen abschließend: „Jeder Bürger sollte einmal den täglichen Anteil der Abwassergebühr ausrechnen, in dem er die Jahres-Abwassergebühr durch 365 teilt. Im Vergleich zum Preis für eine Kugel Eis (0,70 Euro) oder ein Brötchen (0,25 Euro) zeigt sich dann, dass der Tagespreis für Abwasserentsorgung pro Grundstück oder pro Grundstücksbewohner im Interesse des Umweltschutzes nicht zu hoch ist“.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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