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GO-Novelle noch vor 2005
Forderungen des Städte- und Gemeindebundes NRW von ExpertInnenrunde anerkannt
StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf,
24.01.2002
Fachleute sind sich einig, dass die NRW-Gemeindeordnung weiterentwickelt werden muss. NRW-Innenminister Dr. Fritz Behrens hatte dazu eigens eine Kommission aus VertreterInnen der kommunalen Spitzenverbände, der Landtag-Fraktionen sowie der kommunalpolitischen Vereinigungen in NRW eingesetzt. Die Ergebnisse der Beratungen entsprechen in wesentlichen Teilen den Forderungen des Städte- und Gemeindebundes NRW. "Damit zeigt sich einmal mehr die Kompetenz der Kommunen bei der Verwaltungsreform", erklärte StGB NRW-Geschäftsführer Dr. Bernd Jürgen Schneider heute in Düsseldorf. "Wir hoffen, dass sich der Landtag NRW nun der ExpertInnenmeinung anschließt und eine GO-Novelle noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg bringt".
Die wesentlichen Forderungen der ExpertInnenrunde zur Fortentwicklung der Gemeindeordnung:
- Absenkung der Schwellenwerte zur Bestimmung der Mittleren und Großen kreisangehörigen Städte auf 20.000 und 50.000 Einwohner
- Verlängerung der Wahlzeit der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Abkopplung der Bürgermeisterwahl von der Ratswahl
- bessere Abgrenzung der personalrechtlichen Kompetenzen zwischen Verwaltungspitze und Rat
Derzeit liegen die Schwellenwerte zur Klassifizierung der Gemeindegröße - und damit zur Definition des Aufgabenkatalogs der jeweiligen Kommune - bei 25.000 und 60.000 Einwohnern. "Diese Schwellenwerte stammen noch aus einer Zeit, als Verwaltungskompetenz bei kleineren Städten und Gemeinden noch nicht im selben Maß wie heute vorhanden war", so Schneider. Eine Absenkung der Schwellenwerte führe zu einem Wegfall von Hierarchien und zu mehr Bürgernähe und sei daher dringend umzusetzen - auch im Interesse der Verwaltungstrukturreform in NRW.
Die Verlängerung der Wahlzeit der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie die Abkopplung der Bürgermeisterwahl von der Ratswahl führt nach Auffassung des Städte- und Gemeindebundes NRW, dem 359 der 398 Kommunen in Nordrhein-Westfalen angehören, zu einer Stärkung der Persönlichkeitswahl und bringt - gerade angesichts oft langer Verwaltungsverfahren - größere Kontinuität in die Verwaltung.
Dass die Regelungen zur Abgrenzung der Zuständigkeit von BürgermeisterInnen und Rat nachgebessert werden müssen, hat sich gerade nach der Kommunalwahl 1999 gezeigt - und zwar dort, wo die Verwaltungspitze einer anderen Partei angehört als die Mehrheit im Rat. In solchen Fällen ließen sich nach Auffassung des Städte- und Gemeindebundes NRW durch eine Neuregelung Reibungsverluste minimieren.
V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw
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