Grundsteuer: Entscheidend ist das Frühjahr 2024

Präsident Dr. Eckhard Ruthemeyer zur aktuellen Entwicklung bei der Grundsteuerreform

StGB NRW-Statement
Düsseldorf, 08.05.2023

Die Reform der Grundsteuer beunruhigt viele Eigentümer. Vorwürfen, die Kommunen würden im Windschatten der Reform die Hebesätze erhöhen, erteilt Präsident Dr. Eckhard Ruthemeyer im Gespräch mit der Neuen Westfälischen eine Absage.

"86 Prozent der Grundsteuerfeststellungserklärungen sind bei den Finanzämtern eingegangen. Das ist eine Basis, mit der die Finanzbehörden vorerst ausreichend zu tun haben sollten. Zumindest aktuell haben die Kommunen keine Sorge, dass ein Bearbeitungsstau den Zeitplan ausbremsen könnte. Für die Städte und Gemeinden ist entscheidend, dass sie ab dem Frühjahr 2024 genügend Daten vorliegen haben, um daraus einigermaßen verlässlich einen angemessenen Hebesatz ableiten zu können. Ab 2025 werden dann die Steuerbescheide verschickt. 

Den Kommunen vorzuwerfen, sie würden sich über die Grundsteuerreform bereichern, ist unredlich. Das ist ein Schlag ins Gesicht für alle, die sich ehrenamtlich in der Kommunalpolitik engagieren und als Ratsmitglied auch in schwierigen Zeiten Verantwortung übernehmen.

Niemand wird die Reform an sich zum Anlass nehmen, Steuern zu erhöhen. Aber die Kommunen stehen finanziell schwer unter Druck, weil sie Krisenlasten schultern müssen.  Die Kämmerer sind gesetzlich dazu verpflichtet, ausgeglichene Haushalte vorzulegen. 

Das stellt die Ratsleute vor eigentlich unzumutbare Entscheidungen: Solange das Land den Kommunen nicht das gibt, was sie eigentlich brauchen, bleibt den Städten und Gemeinden im Krisenfall nichts anderes übrig, als Leistungen zu reduzieren oder Einnahmen zu erhöhen."

Zum Bericht der Neuen Westfälischen (Paywall)

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