Grundsteuereinnahmen für Städte und Gemeinden unverzichtbar

Hauptgeschäftsführer Christof Sommer zum Rücklauf der Grundsteuerfeststellungserklärungen

StGB NRW-Statement
Düsseldorf, 01.02.2023

In den nordrhein-westfälischen Finanzämtern sind nach Angaben des Landes bis zum Ablauf der Frist am 31. Januar 4,7 Millionen Erklärungen eingegangen, rund 70 Prozent.

Dazu sagte Hauptgeschäftsführer Christof Sommer der dpa:

"Dass nur 70 Prozent der Eigentümer eine Feststellungserklärung abgegeben haben, ist für die Kommunen kein Weltuntergang, aber ein Grund zur Sorge. Sie brauchen bis zum Frühjahr 2024 genügend Daten von den Finanzämtern, um die neue Grundsteuer berechnen zu können. Mit 70 Prozent Rücklauf können die Kommunen zunächst einmal arbeiten, aber es reicht noch nicht für eine zuverlässige, repräsentative Datenbasis, mit der wir den neuen Hebesatz berechnen können.

Warum so viele Eigentümer die Erklärung nicht abgegeben haben, kann ich mir ehrlicherweise nicht erklären. An einer Mahnung des Finanzamts kann niemand interessiert sein, geschweige denn an einer Schätzung des Grundstückswerts. Es war in jedem Fall richtig, die Frist nicht noch einmal zu verlängern. Uns läuft die Zeit davon. Ab 2025 muss die Grundsteuerreform greifen, daran hat das Bundesverfassungsgericht keinen Zweifel gelassen. Andernfalls dürfen die Kommunen keine Grundsteuer mehr erheben. Das wäre eine Katastrophe. 

Viele Menschen sind beunruhigt, weil der Bescheid über den Wert des Grundstücks einen viel höheren Wert aufruft als früher. Aber diese Zahl allein sagt nichts über die spätere Höhe der Grundsteuer aus. Entscheidend ist die Messzahl und die ist deutlich reduziert worden. Hinzu kommt mit dem Hebesatz der Kommune ein weiterer Faktor. Erst im Jahr 2025 werden die Grundstücksbesitzer wirklich wissen, was sie an Grundsteuer zu bezahlen haben.  

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Kommunen alleine wegen der Grundsteuerreform ihr Steueraufkommen erhöhen. Aber jeder Eigentümer muss sich darüber im Klaren sein, dass es zu Verschiebungen kommen wird. Der eine wird mehr, der andere weniger zahlen. Maßstab ist nun der aktuelle Wert des Grundstücks, nicht mehr der von 1964 wie in den vergangenen Jahren. Die Kommune wird darauf achten, dass sie Einnahmen in der gleichen Höhe erzielt wie vor der Reform. Nur so kann sie weiterhin ihre Leistungen finanzieren.  

Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer unverzichtbar. Sie sind existenziell auf die Einnahmen angewiesen und finanzieren damit den Betrieb von Schulen und Kindergärten, Straßen und Spielplätze. In NRW nehmen die Kommunen pro Jahr rund 3,9 Milliarden Euro über die Grundsteuer ein. Das Geld bleibt zu 100 Prozent vor Ort."

Zum Bericht der dpa

Zur Pressemitteilung des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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