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Hartz IV muss Entlastung für Kommunen bringen
Entlastung bei den Sozialhilfe-Ausgaben darf nicht durch eine übermäßige Erhöhung der Kreisumlage aufgezehrt werden
StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf,
20.10.2004
Seit Beginn der Beratungen über eine Gemeindefinanzreform haben die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen mit den arbeits- und sozialpolitischen Reformen die Erwartung einer auch ortsbezogen wirkenden Entlastung der kommunalen Haushalte verbunden. Die Bundesregierung hat zugesichert, die Städte und Gemeinden durch die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe bundesweit um 2,5 Mrd. Euro jährlich zu entlasten, machte der Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, Bergkamens Bürgermeister Roland Schäfer, heute in Düsseldorf deutlich. Aktuell scheint es hingegen nur noch darum zu gehen, ob und wie die entstehenden Belastungen kompensiert werden können.
Angesichts der Meldungen, die den Verband zwischenzeitlich aus den Haushaltsberatungen der Kreise erreichen, bestehen derzeit erhebliche Zweifel, ob in der Summe überhaupt eine Entlastung der Kommunen erreicht werden kann. Jedenfalls müssten die Auswirkungen von Hartz IV sehr genau beobachtet und im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Revisionsverfahrens im Frühjahr 2005 kontrolliert werden. Auf dieser Basis müssten die Gespräche über eine Fortsetzung der Gemeindefinanzreform geführt werden. Ohne belastbares Zahlenmaterial blieben alle Mutmaßungen über die finanziellen Auswirkungen zum jetzigen Zeitpunkt Milchmädchenrechnungen. Entlastungen bei den Sozialhilfe-Ausgaben dürfen nicht durch eine übermäßige Erhöhung der Kreisumlage aufgezehrt werden, so die klare Forderung von Schäfer.
Bei der Weitergabe der Wohngeldentlastung des Landes an die Kommunen im Zuge von Hartz IV ist darauf zu achten, dass die kreisangehörigen Städte und Gemeinden nicht benachteiligt werden, betonte Schäfer. So könne nicht akzeptiert werden, dass der zusätzliche Solidarbeitrag Ost von sämtlichen Städten und Gemeinden in NRW gezahlt werden müsse und sich das Land aus der solidarischen Beteiligung zurückziehe.
Im Übrigen setze sich der Städte- und Gemeindebund NRW dafür ein, die besonderen Be- und Entlastungsströme im Zusammenhang mit Hartz IV aus dem kommunalen Finanzausgleich in NRW herauszuhalten, sagte Schäfer. Nur so sei sichergestellt, dass eine ausreichende Transparenz der durch Hartz IV verursachten Kosten erreicht werde und gleichzeitig die nicht am Schlüsselzuweisungssystem partizipierenden Kommunen gerecht behandelt würden.
V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw
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