Hartz IV-Reform zum Laufen bringen

Städte- und Gemeindebund NRW fordert flexible Regelungen im Landesausführungsgesetz

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 19.07.2004

Mit der endgültigen Zustimmung zum Hartz IV-Konzept ist der Weg frei für eine bessere Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen. Jetzt müsse alles daran gesetzt werden, die Reform rasch und professionell umzusetzen. „Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen sind willens und fähig, sich aktiv an der Umsetzung zu beteiligen“, bekräftigte der Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, Bergkamens Bürgermeister Roland Schäfer, heute vor der Landespressekonferenz in Düsseldorf.

Damit kreisangehörige Städte und Gemeinden ihr Know-how und ihr geschultes Personal für die gemeinsame Aufgabe nutzbringend einsetzen können, müsse den Kommunen durch ein Landesausführungsgesetz und ergänzende Vereinbarungen genügend Spielraum eingeräumt werden. Dies - so Schäfer - sei vorwiegend in vier Punkten nötig:
 

  • Kreise sollten die Möglichkeit erhalten, sämtliche Aufgaben - von den Unterkunftsleistungen bis zur Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen - an die kreisangehörigen Kommunen zu delegieren. Dies müsste unabhängig davon sein, ob sich ein Kreis an der Arbeitsgemeinschaft mit der Bundesagentur für Arbeit beteiligt oder die Betreuungsaufgabe komplett selbst übernimmt (so genannte Option). Wenn ein Kreis Aufgaben an Städte und Gemeinden delegiert, sollte dies aber nur mit deren Zustimmung geschehen - und nur soweit, wie diese personell und organisatorisch dazu in der Lage seien.

  • Die Regeln, nach welchen Kreise für die Übernahme der Betreuung Langzeitarbeitsloser optieren können, müssten umgehend festgelegt werden. Denn solche Anträge müssen bis zum 15. September bei der Landesregierung vorliegen - lange vor dem vermutlichen In-Kraft-Treten des Landesausführungsgesetzes. Ob ein Kreis optiert, sollte von der Zustimmung einer Mehrheit der kreisangehörigen Kommunen abhängig gemacht werden.

  • Sollte ein Kreis sich weder an der Arbeitsgemeinschaft mit der Bundesagentur für Arbeit beteiligen noch die Betreuungsaufgabe selbst übernehmen (so genannte Option), müsse es den Agenturen für Arbeit möglich sein, direkt mit den Kommunen Vereinbarungen zu treffen.

  • In der Übergangszeit bis zum In-Kraft-Treten der Hartz IV-Reform am 1.1.2005 fällt den Kommunen aus praktischen Gründen die Aufgabe zu, Sozialhilfe-Empfängern, die künftig Arbeitslosengeld II erhalten, den Antrag dafür zu übermitteln. Dafür fehlen zur Zeit noch die nötigen Absprachen. Zudem ist dies aller Voraussicht nach mit erheblicher Beratungsleistung verbunden. Für den Zeitbedarf von einer bis eineinhalb Stunden pro Person fordern die Städte und Gemeinden in NRW daher einen angemessenen Ausgleich.

Der Städte- und Gemeindebund NRW habe bereits durch eine Gemeinsame Erklärung mit dem Landkreistag NRW sowie durch eine Rahmenvereinbarung beider kommunaler Spitzenverbände mit der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit seinen Willen bekundet, die Hartz IV-Reform partnerschaftlich und im Interesse der Betroffenen umzusetzen. „Wir müssen jetzt den Blick von finanziellen und verfahrenstechnischen Streitpunkten lösen und auf die richten, die unsere Hilfe brauchen“, erklärte Schäfer abschließend.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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