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Hilfen bei Finanzen, Kindern und Integration erforderlich
Städte und Gemeindebund NRW erhöht zum Beginn der Koalitionsverhandlungen den Druck: Land muss Kommunen stärken
StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf,
23.05.2017
Zum Beginn der Koalitionsverhandlungen von CDU und FDP weist der Städte- und Gemeindebund NRW auf vier Problemfelder hin, für die eine neue Landesregierung Lösungen anbieten muss: die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen, die Qualität der Kinderbetreuung, die Ausstattung der Schulen und die Rahmenbedingungen für die Integration von Zugewanderten. „Die neue Landesregierung und der neue Landtag müssen spürbar dazu beitragen, dass Kommunen endlich wieder handlungsfähig werden“, erklärte Dr. Bernd Jürgen Schneider, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW in Düsseldorf.
Kommunalfinanzen: „Kommunale Selbstverwaltung benötigt ein tragfähiges finanzielles Fundament. Städten und Gemeinden muss ermöglicht werden, ihre pflichtigen und freiwilligen Aufgaben aus den laufenden Einnahmen zu finanzieren, also ohne weiteren Substanzverzehr“, forderte Schneider.
Konkret solle der Anteil der Kommunen an den Steuereinnahmen des Landes, der so genannte Verbundsatz, wieder angehoben werden. „Der Verbundsatz muss wieder auf echte 23 Prozent festgesetzt werden, sobald die Transferzahlungen für den Solidarpakt II zugunsten der ostdeutschen Länder im Jahre 2019 enden“, so Schneider. Ebenso müsse der Stärkungspakt Stadtfinanzen weiterentwickelt und das in der Landesverfassung verankerte Konnexitätsprinzip umgehungssicher ausgestaltet werden.
Korrekturen seien aber auch bei der Verteilung der Gelder zwischen den Kommunen erforderlich. „Seit Jahren gibt es eine systematische Benachteiligung der Kommunen des kreisangehörigen Raums, weil so getan wird, als hätten kleine Gemeinden ein Steuereinnahmepotenzial wie große Städte“, so Schneider.
Kinderbildungsgesetz: „Das Kinderbildungsgesetz muss umfassend reformiert werden, das sind wir unseren Kindern schuldig“, forderte Schneider. Städte und Gemeinden benötigten deutlich mehr Förderung für Betreuungseinrichtungen. „Es braucht erheblich mehr Personal, um die Qualität in den Kitas zu verbessern. Benachteiligte Kinder und Flüchtlingsfamilien verlieren ohne umfassende Betreuung und Sprachförderung den Anschluss“, warnte Schneider.
Zudem müsse die Deckungslücke bei der so genannten Kindpauschale geschlossen werden, dem Zuschuss pro Kind an Kita-Träger. Die im aktuellen Gesetz vorgesehene Pauschale könne den Kostenzuwachs nicht ansatzweise decken. „Bereits heute gehen Kommunen in Vorleistung und schießen über ihre gesetzlichen Verpflichtungen hinaus rund 200 Millionen Euro an Träger zu, die ihren Finanzierungsanteil nicht decken können“, sagte Schneider. „Kommunen und andere Träger müssen deutlich entlastet werden.“
Schule: Die Kommunen sehen das Land in der Pflicht, eine verbindliche Grundsatzentscheidung für G8 oder G9 zu treffen. „ Es wäre falsch, Entscheidungen und den Streit darüber auf die Ebene der kommunalen Schulträger oder gar der einzelnen Schulen zu verlagern. Gerade in Kommunen mit nur einem Gymnasium drohen emotionsgeladene Diskussionen über den richtigen Weg zum Abitur", warnte Schneider. Durch unterschiedliche Systeme an den Gymnasien würden Schulwechsel unnötig erschwert. Zudem sei eine Schulinfrastruktur, die zwischen G8 und G9 schwanke, kaum noch planbar. Schneider machte in diesem Zusammenhang auch darauf aufmerksam, dass eine Rückkehr zu G9 nicht nur zusätzliche Lehrer erfordere, sondern auch weitere Klassenräume, die in vielen Kommunen derzeit nicht vorhanden seien.
Auf die politische Agenda gehöre zudem eine grundlegende Neuordnung der Schulfinanzierung. „Das bestehende Regelwerk bietet auf zahlreiche Herausforderungen der Gegenwart keine Antworten“, sagte Schneider. „Die Digitalisierung der Bildung erfordert eine neue Infrastruktur, der Bedarf an Plätzen im offenen Ganztag und Betreuungsangeboten wächst, außerdem brauchen wir mehr Schulsozialarbeiter und Schulpsychologen“, so der Hauptgeschäftsführer. Hinzu kämen wachsende Ansprüche durch den gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern in allgemeinbildenden Schulen sowie die Vernetzung mit außerschulischen Partnern.
Integration: „Integration geschieht vor allem in Städten und Gemeinden und sie kostet Geld“, stellte Schneider fest. Bundesweit werde der Bedarf auf weit über zehn Mrd. Euro jährlich geschätzt. Das Land müsse daher die Integrationspauschale des Bundes, die das Land den Kommunen bisher vorenthalten habe, umgehend und vollständig weitergeben. „Wer Integration erfolgreich gestalten will, muss die Kommunen finanziell in die Lage versetzen, die nötigen Rahmenbedingungen vor Ort zu schaffen“, so Schneider. Gleichzeitig sei das Land in der Pflicht, Kommunen zu entlasten, insbesondere bei den Kosten für sämtliche abgelehnte Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge bis zu deren endgültiger Ausreise.
V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw
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