Jobcenter erhalten - Plädoyer für Verfassungsänderung

Pressemitteilung von Städte- und Gemeindebund NRW, Städtetag NRW sowie Landkreistag NRW

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 11.12.2009

Die kommunalen Spitzenverbände in NRW fordern den Erhalt der gemeinsamen Jobcenter von Kommunen und Arbeitsagenturen. Sie rufen die Landesregierung auf, sich in den anstehenden Gesprächen der Länder mit dem Bund zur Jobcenter-Reform für die dafür notwendige Verfassungsänderung stark zu machen. Wenn dies nicht gelingt, sehen die Verbände gravierende Nachteile für die betroffenen Menschen in NRW: Leistungen aus einer Hand seien dann nicht mehr möglich.

Wir befürchten große praktische und rechtliche Probleme, wenn Kommunen und Arbeitsagenturen ihre Aufgaben getrennt erfüllen müssen“, sagten der Geschäftsführer des Städtetages NRW, Dr. Stephan Articus, der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages NRW, Dr. Martin Klein, und der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf: „Die Menschen erwarten, dass sie ihre Leistungen auch künftig reibungslos und fachlich gut abgestimmt erhalten.

Die Leistungen seien so eng miteinander verbunden, dass eine Trennung ausgesprochen schwierig sei. Die Betroffenen müssten künftig ihre Wohnkosten und flankierende soziale Leistungen bei der Kommune, die restlichen Geldleistungen und die Maßnahmen zur Arbeitsvermittlung aber bei der Arbeitsagentur beantragen. Sie würden zwei Bescheide darüber erhalten — und müssten im Streitfall an zwei Stellen Widerspruch einlegen oder sogar zwei Klageverfahren führen. Außerdem könnte bei den Leistungsempfängern heute der Außendienst der Arbeitsagentur an der Tür klingeln — und morgen der der Kommune.

Bund und Länder müssen alles dafür tun, dieses Szenario zu vermeiden“, so die Verbandsvertreter weiter. Im Interesse der betroffenen Menschen sollten sich alle politischen Kräfte über die Parteigrenzen hinweg für eine überzeugende Lösung auf der Basis einer Änderung des Grundgesetzes einsetzen. Eine Verfassungsänderung habe außerdem den Vorteil, dass gleichzeitig das Optionsmodell für die Kommunen, die die Betreuung von Langzeitarbeitslosen alleine wahrnehmen, ebenfalls entfristet und langfristig verankert werden könne. „Wir setzen uns dafür ein, dass die Betreuung im Interesse der Langzeitarbeitslosen so gut wie möglich organisiert wird“, erklärten Articus, Klein und Schneider.

Sollten sich Bund und Länder dennoch nicht auf eine Verfassungsänderung einigen können, so müsse bei einer getrennten Aufgabenwahrnehmung durch Kooperation der Träger der zusätzliche Aufwand reduziert werden. Die Eigenverantwortlichkeit der kommunalen Träger müsse dabei in der Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit unbedingt geachtet werden.

 

Zum Hintergrund:

Nach der Vereinbarung von Union und FDP im Koalitionsvertrag wird beabsichtigt, die Betreuung der Langzeitarbeitslosen ohne Änderung des Grundgesetzes neu zu regeln. Dazu hat das Bundesarbeitsministerium vor wenigen Tagen einen ersten Eckpunkte-Entwurf vorgelegt. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember 2007 die bisherige enge Verzahnung von kommunaler Betreuung in Verbindung mit den Agenturen für Arbeit in den sog. Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) für verfassungswidrig erklärt, da die ARGEn eine unzulässige Mischverwaltung darstellten. Das Verfassungsgericht hat dem Bund bis zum Jahresende 2010 Zeit für eine Neuregelung eingeräumt.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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