Keine Entlastung durch Hartz IV

Zusätzliche Lasten für kreisangehörige NRW-Kommunen aus der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 09.03.2005

Die Ergebnisse der aktuellen Haushaltsumfrage des Städte- und Gemeindebundes NRW belegen, dass die Umsetzung der Arbeitsmarktreform Hartz IV per Saldo für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen zu finanziellen Belastungen führt. Zwar deuten die ersten Erhebungen der kreisfreien Städte und Landkreise darauf hin, dass die Kosten der Unterkunft für die Empfänger von Arbeitslosengeld II nicht so hoch sind wie ursprünglich befürchtet. Dennoch haben viele Kreise - unter Hinweis auf die zusätzlichen Belastungen durch Hartz IV - die Kreisumlage teilweise deutlich erhöht.

Den kreisangehörigen Städten und Gemeinden werden im Jahr 2005 rund 500 Mio. Euro zusätzlich an Kreisumlage abverlangt. Die Entlastung der Kommunen durch Einsparungen bei der Sozialhilfe alter Prägung gleicht diese Belastungen nicht aus. Neben der großen Anzahl der kreisangehörigen Kommunen, die durch die Reformen zusätzlich belastet werden, gibt es vereinzelt Gewinner. „Auch wenn die Be- und Entlastungssituation in der kommunalen Familie sehr unterschiedlich ist, gibt die Gesamtbilanz Anlass zur Sorge“, erklärte heute der Präsident des StGB NRW, Bergkamens Bürgermeister Roland Schäfer, anlässlich der Vorstellung der aktuellen Haushaltsumfrage in Düsseldorf.

Das Land müsse für einen gerechten Ausgleich für die sich abzeichnenden starken Verwerfungen zwischen einzelnen Kommunen sorgen. „Der kommunale Finanzausgleich muss auf die veränderten Rahmenbedingungen reagieren. Die Verteilungsmechanismen zur Weitergabe der Entlastungen des Landes beim Wohngeld müssen ab 2006 an die neuen Be- und Entlastungsströme angepasst werden“, forderte Schäfer.

Ein Hauptaugenmerk des Städte- und Gemeindebundes NRW liegt auf dem in den Hartz IV-Gesetzen festgelegten Revisionsverfahren zur Finanzierung von Hartz IV. Das Verfahren dient der Feststellung, ob die zugesagte Entlastung von jährlich 2,5 Milliarden Euro bundesweit tatsächlich erreicht wird.

Bei dieser Gelegenheit - so Schäfer - müsse auch geprüft werden, ob die Kommunen in NRW im Bundesvergleich durch Hartz IV möglicherweise benachteiligt werden. „Sollte sich bei der zweiten Revision im Oktober 2005 herausstellen, dass Nordrhein-Westfalen insgesamt belastet wird, dann muss der Bundesgesetzgeber für eine bessere Verteilung der Entlastungen sorgen. Wir erwarten, dass das Land NRW hier die Interessen seiner Kommunen nachdrücklich vertritt“, machte Schäfer deutlich. Gegebenenfalls sei auch der voreilig beschlossene Sonderausgleich für ostdeutsche Kommunen zu korrigieren, der zurzeit mit 220 Millionen Euro jährlich zu Lasten der NRW-Städte und -Gemeinden zu Buche schlägt.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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