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Keine Inklusion nach Kassenlage
Gemeinsame Pressemitteilung von Städte- und Gemeindebund NRW, Städtetag NRW und Landkreistag NRW
StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf,
31.01.2013
Die jüngsten Erklärungen der Landesregierung zu den bisherigen Gesprächen mit den Kommunen und dem Verfahren zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz treffen bei den kommunalen Spitzenverbänden auf großes Unverständnis. Mit den Änderungen des nordrhein-westfälischen Schulgesetzes sollen die Voraussetzungen für eine gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderung geschaffen werden. "Die Landesregierung reklamiert fortwährend ihren Gestaltungsanspruch, legt jedoch bei diesem zentralen Thema keinen Gesetzentwurf vor, der klare Leitpunkte für die Realisierung der schulischen Inklusion im Land setzt. Hierzu gehören alle fachlichen und finanziellen Rahmenbedingungen, so auch die verfassungsrechtlichen Vorgaben für eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen anlässlich der gesetzlichen Einführung einer neuen Aufgabe", bemängelten die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände Oberbürgermeister Norbert Bude aus Mönchengladbach (Städtetag NRW), Landrat Thomas Hendele aus Mettmann (Landkreistag NRW) sowie Bürgermeister Roland Schäfer aus Bergkamen (Städte- und Gemeindebund NRW) heute nach einer gemeinsamen Sitzung.
Die kommunalen Spitzenverbände erteilen den Überlegungen eine klare Absage, nach denen Kommunen von einem Ausbau des gemeinsamen Unterrichts dann Abstand nehmen könnten, wenn sie erfolgreich den Nachweis erbringen, nicht über die ausreichenden Finanzmittel zu verfügen. Die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände waren sich einig, dass diese Überlegungen mit einem landesweit einheitlichen gesetzlichen Individualanspruch auf gemeinsamen Unterricht nicht zu vereinbaren seien.
Offenbar versuche die Landesregierung nun in der Öffentlichkeit den falschen Eindruck zu wecken, die Verzögerungen des Gesetzgebungsverfahrens lägen an einer Verweigerungshaltung der Kommunen. Dies entbehre jeglicher Grundlage, da nicht die Kommunen in der Nachweisverpflichtung der finanziellen Folgen stünden, sondern stattdessen die Landesregierung diese zu ermitteln und ihren Gesetzentwurf mit einem Vorschlag für die Regelung der finanziellen Folgen für die Kommunen zu versehen habe. Diese Vorgaben werden aber weiterhin missachtet.
Die kommunalen Spitzenverbände haben wiederholt erklärt, dass sie sich für eine qualitätsgesicherte schulische Inklusion einsetzen. Sie betonen aber, dass dies eine neue Aufgabe sei und eine Kostenfolgeabschätzung durch das Land nicht mit dem Hinweis verweigert werden könne, eigentlich bleibe alles wie bisher und es werde nur nahtlos an die schulpolitischen Entwicklungen der vergangenen 15 Jahre angeknüpft.
"Auch die Landesregierung wird nicht auf Dauer bestreiten können, dass die schulische Inklusion nach Maßgabe der UN-Behindertenrechtskonvention eine wesentliche Aufgabe ist, die nur durch klare und verlässliche gesetzliche Regelungen ausgestaltet werden kann. Die bisherigen Unzulänglichkeiten und Widersprüche bei der Erstellung des Gesetzentwurfs und im gesamten Beteiligungsverfahren werden im parlamentarischen Verfahren im Detail aufzuklären sein. Die kommunalen Spitzenverbände werden hierbei ihre aktive Rolle im Hinblick auf eine verfassungskonforme Weiterentwicklung des Schulgesetzes im Interesse einer erfolgreichen inklusiven Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung weiterhin wahrnehmen", so die Präsidenten Bude, Hendele und Schäfer.
V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw
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