Keine "Standmiete" für Telefonzellen

Städte- und Gemeindebund rät Mitgliedskommunen von der Erhebung einer Sondernutzungsgebühr ab

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 05.02.1998

Städte und Gemeinden sollen für Telefonzellen auf öffentlichem Grund keine Gebühren erheben, auch wenn die Rechtslage es erlaubt. Dies empfiehlt der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund seinen 358 Mitgliedskommunen. "Eine Gebühr für Telefonzellen in wenigen Toplagen könnte der Telekom als Vorwand dienen, an anderer Stelle Telefonhäuschen abzubauen", warnte Friedrich Wilhelm Heinrichs, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des NWStGB, heute in Düsseldorf.

Tatsächlich haben die Städte und Gemeinden keinen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Anzahl von Telefonzellen auf ihrer Gemarkung. Die Verpflichtung zur flächendeckenden Versorgung mit öffentlichen Fernsprechern, die aus Artikel 87 f des Grundgesetzes hervorgeht, reiche dazu nicht aus, machte Heinrichs deutlich. Zudem hätten die Kommunen seit Jahren damit zu kämpfen, daß die Telekom Telefonzellen an unwirtschaftlichen Standorten abbaut.

Als Gegenleistung für den Verzicht auf Sondernutzungsgebühren erwarten die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen von der Telekom ein Konzept, welche Telefonzellen an welchen Standorten langfristig in Betrieb gehalten werden. Dazu hat der NWStGB seinen Mitgliedskommunen einen Mustervertrag, der mit der Telekom abgestimmt ist, angeboten. Unabhängig von der Frage der Sondernutzungsgebühren haben sich NWStGB und Telekom auf eine einmalige Verwaltungsgebühr, die beim Aufstellen jeder neuen Telefonzelle erhoben wird, geeinigt.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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