Keine unseriösen Versprechungen bei der Grundsteuer

Präsident Dr. Eckhard Ruthemeyer zu Forderungen nach einer frühzeitigen Selbstverpflichtung

StGB NRW-Statement
Düsseldorf, 11.04.2023

Der Verband Wohneigentum NRW hat die Städte und Gemeinden aufgefordert, eine Selbstverpflichtung abzugeben, die Grundsteuerreform mit Inkrafttreten 2025 aufkommensneutral umzusetzen.

Dazu sagte Präsident Dr. Eckhard Ruthemeyer der Rheinischen Post:

"Keine Kommune wird die Grundsteuerreform an sich zum Anlass nehmen, das Aufkommen zu erhöhen. Aber Coronafolgen, Energiekrise, Flüchtlingsunterbringung oder der kommende Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz setzen die kommunalen Haushalte massiv unter Druck.  

Die Lage ist unberechenbar, vor wenigen Monaten haben wir noch mit einer schweren Wirtschaftskrise gerechnet. Es wäre schlichtweg unseriös, für 2025 oder darüber hinaus  Versprechungen zu machen, man werde keine Steuern erhöhen. Die Kämmerer sind gesetzlich dazu verpflichtet, ausgeglichene Haushalte vorzulegen.

So lange das Land die Kommunen nicht ausreichend finanziert, bleibt ihnen im Krisenfall nichts anderes übrig, als Leistungen zu reduzieren oder Einnahmen zu erhöhen. Dieser Wahrheit müssen alle ins Gesicht sehen."

Zum Bericht der Rheinischen Post (Paywall)

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