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KiBiz-Reform geht in die richtige Richtung
Städte- und Gemeindebund NRW fordert Nachbesserungen bei Geschwisterkinderbeiträgen und Mittagessenregelung
StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf,
25.03.2014
Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen unterstützt die Reform des Kinderbildungsgesetzes in der Stufe II. Dadurch sollen Kindertageseinrichtungen zusätzlich 100 Mio. Euro jährlich vom Land für ihre Arbeit erhalten. "Geld, das für Bildung und Förderung unserer Jüngsten verwendet wird, ist gut investiertes Geld", erklärte der Präsident des kommunalen Spitzenverbandes, der Bergkamener Bürgermeister Roland Schäfer, heute auf der Sitzung des Gremiums in Düsseldorf.
Zu begrüßen sei auch die grundlegende Überarbeitung der Sprachförderung in Tageseinrichtungen. Denn die punktuelle Feststellung des Sprachvermögens der Kinder habe in der Praxis zu erheblichen Problemen geführt. Konsequenterweise werde sie nun durch kontinuierliche Beobachtung ersetzt. "Wir gehen davon aus, dass die Tageseinrichtungen dies ohne zusätzlichen personellen Aufwand realisieren können", machte Schäfer deutlich.
Für neue Anträge auf einen Betreuungsplatz soll eine Frist von sechs Monaten bis zur Bereitstellung eingeführt werden. Dies ermöglicht sowohl den Eltern als auch den kommunalen Jugendämtern Planungssicherheit. "Damit kommt das Land einer Forderung der kommunalen Spitzenverbände nach", betonte Schäfer. Dies schaffe für die Eltern wie auch für die Jugendämter, die den Rechtsanspruch auf einen U3-Platz einzulösen haben, die notwendige Klarheit.
Schäfer mahnte bei einigen Punkten des Reformentwurfs Nachbesserungen an. Etwa bei der Pflicht zur Bereitstellung eines Mittagessens: Kommunen seien nicht in der Lage, auch für Kinder mit geringem Betreuungsumfang von 25 Stunden pro Woche stets die Teilnahme am Mittagessen zu ermöglichen, wenn Eltern dies wünschen. "Dies können die Träger der Einrichtungen aus personellen und organisatorischen Gründen nicht leisten", warnte Schäfer.
Auch der vorgesehene interkommunale Belastungsausgleich nach § 21 d Abs. 1 und 2 des Gesetzentwurfs sei verfehlt. Solche Fragen müssten im kommunalen Finanzausgleich geregelt werden, legte Schäfer dar.
Die KiBiz-Reform sehe zudem eine Beitragsbefreiung oder Beitragssenkung für Geschwisterkinder vor, wenn das ältere Geschwisterkind sich im Vorschulkindergartenjahr befindet, für welches das Land die Kosten übernehme. Damit würden die Kommunen, die vor Ort eine andere Regelung getroffen haben, gezwungen, eine problematische sozialpolitische Entscheidung des Landes mit eigenem Geld zu unterstützen. "Daher ist dieser Ansatz abzulehnen - aus finanziellen wie administrativen Gründen", machte Schäfer deutlich.
V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw
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