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Hauptausschuss 2024
Kindergartenfinanzierung gemeinsame Aufgabe
Städte und Gemeinden in NRW mahnen Einhaltung des Konnexitätsprinzips an
StGB NRW-Pressemitteilung
Ratingen,
28.03.2006
Durch die Pläne der NRW-Landesregierung, sich aus der Mitfinanzierung der Tageseinrichtungen für Kinder teilweise zurückzuziehen, sehen sich die Städte und Gemeinden in NRW in ihrer großen Sorge bestätigt. Gerade die jüngste Debatte im Landtags-Finanzausschuss hat deutlich gemacht, dass die Wirkung der geplanten Kürzungen bei der Kindertagesbetreuung noch nicht hinreichend bewusst ist, erklärte Dr. Bernd Jürgen Schneider, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, heute in Ratingen vor dem Präsidium des kommunalen Spitzenverbandes.
Kommunale Jugendämter gerieten durch die geplante Begrenzung des Landeszuschusses zu den Betriebskosten in eine familienpolitische Zwangslage. Sie müssten die Elternbeiträge durch örtlich neu zu erlassende Satzungen massiv erhöhen und könnten dennoch wegfallende Landesmittel nicht ganz ausgleichen. Dies bedeutete nicht nur eine ernsthafte Gefahr für die Weiterentwicklung der Betreuungsangebote, sondern würde das bestehende Finanzgefüge infrage stellen.
Eine solche Verlagerung gesetzlicher Finanzierungspflichten des Landes auf die kommunale Ebene sei nicht hinzunehmen, betonte Schneider. Denn bereits jetzt könne das Land - mit Zustimmung eines Landtagsausschusses - Höhe und Staffelung der Elternbeiträge ohne Gesetzesänderung selbst anpassen. Die beabsichtigte Begrenzung des Landeszuschusses zu den Betriebskosten stellt aus Sicht des Städte- und Gemeindebundes NRW einen Verstoß gegen das verfassungsrechtlich verankerte Konnexitätsprinzip dar, machte Schneider deutlich. Die geplante Begrenzung des Landesanteils an den Kindergarten-Betriebskosten auf 30,5 Prozent führe unmittelbar zu einer zusätzlichen Finanzierungspflicht der Kommunen und bedeute somit eine Veränderung bestehender Aufgaben im Sinne des Konnexitätsausführungsgesetzes NRW.
Mit dem bereits für 2006 vorgesehenen Einsparbetrag von 42,3 Mio. Euro seien die Kommunen wesentlich belastet, ohne dass ihnen eine Kompensation in Form des gesetzlich vorgeschriebenen Belastungsausgleichs gewährt werde. Wir appellieren an das Land, die aktuellen Sparpläne zurückzunehmen und im Rahmen der anstehenden Novellierung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder zusammen mit allen Beteiligten tragfähige Lösungen zu suchen, fasste Schneider die Meinung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zusammen: Wir halten fest an den 1998 mit dem Land als Kontrakt für die Zukunft der Kindergartenlandschaft NRW vereinbarten Grundsätzen für gemeinsames Handeln im Rahmen notwendiger Konsolidierungs-Anstrengungen. Die Städte und Gemeinden seien bereit, auch weit reichende Reformen im Kindergartenbereich mitzutragen, um auf neue Anforderungen zu reagieren, sofern dies auf partnerschaftlicher Basis geschehe.
V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw
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