Kirche bringt Kinderbetreuung in Gefahr

Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz verlangt mehr Einfluß der Kommunen - weg mit überflüssigen Standards

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 23.06.1997

Die Vorgabe detaillierter Standards für Kindertagesstätten hat sich als kostentreibend und überflüssig erwiesen und muß daher wegfallen. Dies hat das Präsidium des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes auf seiner heutigen Sitzung gefordert. Zumindest sollten einengende Vorgaben, beispielsweise Festlegung von Öffnungszeiten, Personalstärke und Gruppengröße, ausgesetzt werden. Dazu gehört auch, daß freie Träger mit ihren meist höheren Personalkosten nicht automatisch höhere Sachkosten erhalten. Stattdessen soll die Förderung an die Kindergärten auf eine Pro-Kopf-Pauschale umgestellt werden.

Entschieden wendet sich das Präsidum des NWStGB gegen höhere Betriebskostenzuschüsse der Kommunen an kirchliche Kindergärten. Zunächst müßten diese sämtliche Einsparmöglichkeiten beim Personal und bei den laufenden Kosten ausschöpfen. Ein höherer Zuschuß käme nur dann in Frage, wenn die Kommunen ein Recht zur Belegung der Kindergartenplätze in freier Trägerschaft erhielten.

Kritisch stellt sich das Gremium zu der Ankündigung des Erzbistums Köln, wegen sinkender Kirchensteuer-Einnahmen Kindergärten zu schließen. „Dies ist mit der sozialpolitischen Verantwortung der Kirchen nicht vereinbar", hob der NWStGB-Präsident, Bürgermeister Reinhard Wilmbusse, hervor. Sollte die Kirche diese Ankündigung wahr machen, wäre nach Ansicht des NWStGB der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz nicht mehr erfüllbar. Bisher lastet die Pflicht zur Erfüllung dieses Anspruchs allein auf den Kommunen. Die freien Träger können nach Gutdünken ihr Angebot an Kindergartenplätzen ausbauen oder reduzieren, ohne den Städten und Gemeinden darüber Rechenschaft zu geben.

Um die Kommunen in die Lage zu versetzen, den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz tatsächlich zu erfüllen, müßte auf Dauer ein Stichtag für die Aufnahme eingerichtet werden. Sonst sei ein pädagogisch sinnvoller Betrieb in den Kindergärten nicht möglich, warnt Wilmbusse. Nach derzeitigem Recht sollen die Stichtage von 1999 an ganz wegfallen. Ferner müßten Städte und Gemeinden einen Einblick in das Platzangebot der kirchlichen und sonstigen freien Trägern erhalten sowie die Belegung der Kindertagesstätten mitbestimmen können.
 
Rückfragen: Norbert Portz, Ruf 0211- 4587 - 239/240

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