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StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf,
09.03.2021
Die Städte und Gemeinden nehmen beim Klimaschutz eine Schlüsselrolle ein. "Voraussetzung ist, dass Kommunen eigenständig handeln können", erklärte Christof Sommer, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW (StGB NRW) im Rahmen der Präsidiumssitzung des kommunalen Spitzenverbandes am Dienstag in Soest. "Um Klimaschutz und Klimaanpassung effektiv gestalten zu können, brauchen wir eine jährliche Pauschalförderung."
"Erst mit eigenen, fest kalkulierbaren Mitteln können die Kommunen nachhaltig und gezielt investieren. Aktuell haben wir es mit einer kleinteiligen und komplizierten Förderlandschaft zu tun, die in den Städten und Gemeinden einen großen Verwaltungsaufwand produziert", so Sommer. Dies absorbiere wertvolle Kräfte für den Klimaschutz vor Ort.
Vor diesem Hintergrund begrüßt der StGB NRW ausdrücklich, dass die Landesregierung erstmals plant, den Kommunen ein pauschales Budget für die Klimaschutzförderung mit einem Fördervolumen von 50 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. "Dieser Ansatz muss verstetigt werden", forderte Sommer. "Die Städte und Gemeinden appellieren an das Land, pauschale Finanzmittel für den Klimaschutz und die Klimaanpassung dauerhaft und in ausreichendem Maße zur Verfügung zu stellen", erklärte der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes.
Klimaschutz und Klimaanpassung sind den Städten und Gemeinden schon lange ein zentrales Anliegen. Sie begrüßen, dass der Entwurf für ein Klimaschutzgesetz das Ziel verfolgt, die Treibhausgasemissionen in NRW bis zum Jahr 2030 um mindestens 55 Prozent zu vermindern und bis zum Jahr 2050 Treibhausgasneutralität zu erreichen. Die Kommunen wollen im Rahmen ihrer Möglichkeiten dazu beitragen.
Der StGB NRW begrüßt auch das Ziel des geplanten Klimaanpassungsgesetzes NRW, die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu begrenzen. In Anbetracht zunehmender Starkregenereignisse sind Maßnahmen zur Klimaanpassung besonders wichtig. Auch in diesem Bereich sind Städte und Gemeinden bereits seit Jahren aktiv und beugen vor. "Den Kommunen ist wichtig, das Gemeindegebiet vor Überflutungsschäden zu schützen und für den Fall extremer Niederschläge und Hochwasser Ausweichflächen bereitzuhalten", erklärte Hauptgeschäftsführer Christof Sommer.
Auf Zustimmung stößt bei den Städten und Gemeinden die Absicht, einen Klimaschutzaudit einzurichten, mit dem Maßnahmen zum Klimaschutz verifiziert werden sollen. Dabei sollte allerdings auf den Klimaplan NRW aus dem Jahr 2015 zurückgegriffen werden. Er beinhaltet 166 Maßnahmen zum Klimaschutz. Dies gilt auch für die Erstellung der Klimaanpassungsstrategie. Hierfür können 66 Maßnahmen aus dem Klimaplan berücksichtigt werden.
Der StGB NRW begrüßt, dass die Gemeinden und Gemeindeverbände die ihnen zugewiesene Vorbildfunktion bei Klimaschutz und Klimaanpassung in eigener Verantwortung erfüllen sollen und die Landesregierung hierbei Unterstützung leistet. Wichtig ist, dass die kommunalen Spitzenverbände in den neu zu gründenden Beiräten für Klimaschutz und Klimaanpassung, die die Klimapolitik des Landes beratend begleiten sollen, als Pflichtmitglieder mitwirken.
V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw
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