Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Kommunaler Finanzausgleich reformbedürftig
Städte- und Gemeindebund NRW fordert Wiederherstellung der Verteilungsgerechtigkeit bei Landeszuweisungen
StGB NRW-Pressemitteilung
Beckum,
19.02.2013
Ein Großteil der 359 Mitgliedskommunen des Städte- und Gemeindebundes NRW hält eine Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs für dringend erforderlich. Dies wurde heute bei der Finanzausschusssitzung des kommunalen Spitzenverbandes in Beckum deutlich. "Die Verteilungsgerechtigkeit zwischen Großstädten und eher ländlichen Gemeinden ist nicht mehr gewährleistet", monierte der Vorsitzende des Ausschusses, der Beckumer Bürgermeister Dr. Karl-Uwe Strothmann.
Das Fachgremium traf sich zu seiner 150. Sitzung in Beckum. Die erste Sitzung des damals aus der Fusion des Nordrhein-Westfälischen Städtebundes mit dem Städte- und Gemeindeverband NRW hervorgegangenen Verbandes fand am 26. April 1971 in Düsseldorf statt. "Kein Ausschuss des Verbandes hat seither so häufig getagt", betonte Strothmann. Dies zeige deutlich, dass die Finanzen seit Jahrzehnten ein bestimmendes Thema für die kommunale Familie seien.
In der Jubiläumssitzung diskutierten die Mitglieder des Ausschusses mit dem NRW-Minister für Inneres und Kommunales, Ralf Jäger, über die künftigen Herausforderungen für die kommunalen Haushalte in NRW. Dabei kamen die Disparitäten im kommunalen Finanzausgleich offen zur Sprache. So dürfe beispielsweise nicht länger so getan werden, als könnten alle Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen dieselben Gewerbesteuerhebesätze von ihren Unternehmen verlangen. "Die Unterschiede in der Infrastrukturausstattung müssen auch im Finanzausgleich Berücksichtigung finden", forderte Strothmann.
Die Ausschussmitglieder diskutierten mit dem Minister zudem die künftige Beteiligung der Kommunen an den Einheitslasten des Landes und die Probleme bei der Umsetzung des Stärkungspaktes Stadtfinanzen. Bei dessen Überarbeitung müsse es darum gehen, das Vertrauen der teilnehmenden Kommunen auf die Verlässlichkeit der Landeszahlungen zu bewahren. "Außerdem ist das Land aufgefordert, entsprechend seiner finanziellen Verantwortung für die NRW-Kommunen auch die zweite Stufe des Stärkungspaktes Stadtfinanzen mitzufinanzieren", machte Strothmann deutlich. Es sei nicht akzeptabel, dass die Kommunen bei der Finanzierung der zweiten Stufe allein gelassen würden.
Schließlich tauschten die Mitglieder des Finanzausschusses ihre Erfahrungen über das neue Beteiligungsverfahren der Städte und Gemeinden bei der Festlegung des Kreisumlagesatzes aus. Hier setzen die Kommunen große Hoffnungen in die Kommunalaufsicht, die von nun an über alle Umlagesätze abschließend zu entscheiden hat.
V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw
=> Datenschutz-Hinweise für Empfänger/innen der Benachrichtigungs-Mail