Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Kommunalwald wird zum Zuschußbetrieb
Städte und Gemeinden fordern Ausgleich für Umweltschäden
StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf,
12.06.1997
Die Forstwirtschaft der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ist an die "Grenze der Finanzierbarkeit" gestoßen. Dies hat Dr. Gerd Landsberg, Umweltdezernent des NWStGB und Geschäftsführer des kommunalen Waldbesitzerverbandes NRW e.V., heute in Düsseldorf bei der Anhörung zum Landeswaldbericht deutlich gemacht. Um die verschiedenen Funktionen des Waldes wie Klimaschutz, Naherholung und Holzproduktion zu sichern, müßten immer mehr Mittel aufgewendet werden.
Nordrhein-Westfalens Kommunalwald - mit 125.000 Hektar rund 18 Prozent der Waldfläche - könnte noch mehr Holz abgeben als die derzeit üblichen 5 Festmeter pro Hektar und Jahr. Dann jedoch hätten die städtischen Forstbetriebe "erhebliche Absatzprobleme", warnte Landsberg. Daher müsse die Verwendung von Holz als Baustoff und Energieträger (Blockheizkraftwerke auf Hackschnitzelbasis) stärker gefördert werden.
Nach wie vor leide der Wald unter Luftschadstoffen, die sich im Boden ansammeln und die Bäume schwächen, betonte Landsberg. Aus eigener Kraft seien die Kommunen nicht in der Lage, die Schäden zu beseitigen. Der kommunale Waldbesitzerverband fordert daher eine Entschädigung für "immissionsbedingte neuartige Waldschäden". Bis eine entsprechende Regelung beschlossen sei, müßten die Städte und Gemeinden für adhoc-Maßnahmen wie das Kalken des Waldbodens Unterstützung erhalten.
Entschieden wandte sich Landsberg gegen die Begrenzung der Jagd in Waldnaturschutzgebieten. Der Wildverbiß durch allzu große Herden lasse manche Pflanzen gar nicht erst hochkommen und führe zu einer Verarmung der Artenvielfalt. Der kommunale Waldbesitzerverband verlangt daher, höhere Abschußzahlen zuzulassen. Sonst könnten die Kommunen ihre Selbstverpflichtung, Nadelholz-Monokulturen in standortgerechte Laubwälder umzubauen, auf keinen Fall erfüllen. Landsberg wies darauf hin, daß sich eben dieses Landesprogramm "Wald 2000" nur langfristig umsetzen lasse. Ein Pflicht zum raschen Vollzug "würde viele waldbesitzenden Kommunen in den Ruin stürzen".
Die zunehmende Bedeutung des Waldes für Naherholung und Klimaschutz stelle die Kommunen vor große Probleme, erklärte Landsberg. Nach einer Studie der Universität München müßten diese zum Erhalt der "Sozialfunktion" jährlich 59 Mark pro Hektar aufwenden - in Ballungsräumen noch einiges mehr. Städte und Gemeinden bekennen sich zu dieser Aufgabe, auch wenn dies geringeren Holzertrag mit sich bringe, stellte Landsberg klar. Kommunale Forste müßten dafür jedoch den selben Ausgleich erhalten wie der Privatwald.
Anhang: Zahlen und Daten zum Kommunalwald in NRW
- Die Waldfläche aller Gemeinden, Gemeindeverbände und öffentlich-rechtlichen Körperschaften in Nordrhein-Westfalen beträgt rund 125.000 Hektar. Dies macht 18 Prozent der Waldfläche im ganzen Land aus. Der Kommunalwald ist damit um ein Drittel größer als der Staatswald in NRW.
- Die Holzpreise entsprechen mit 86 Mark pro Kubikmeter in der Größenordnung denen von 1955. In der selben Zeit sind Löhne und Lohnnebenkosten von 2 Mark pro Stunde um 2600 Prozent auf 53 Mark gestiegen.
- Für den Erhalt der Sozialfunktion des Waldes müssen Städte und Gemeinden jährlich rund 59 Mark pro Hektar aufwenden. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung der Universität München.
- Luftschadstoffe wie Schwefeldioxid sowie eine Überversorgung mit Stickstoff beeinträchtigen weiterhin die Waldböden und gefährden den Bestand der Wälder. Schadstoffe, die sich im Boden anreichern, können dort selbst bei sinkendem Eintrag durch die Luft nur unvollständig abgebaut werden. Als Folge konzentrieren sich Nährstoffe - und damit auch die Baumwurzeln - in den oberen Bodenschichten. Die Bäume werden anfälliger gegen Trockenheit und fallen mangels Standfestigkeit bei Sturm eher um.
Rückfragen: Martin Lehrer (Pressesprecher), Ruf 0211 - 4587 - 230
V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw
=> Datenschutz-Hinweise für Empfänger/innen der Benachrichtigungs-Mail