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Kommunen endlich bei Flüchtlingskosten entlasten
Land in der Bringschuld - Kommunen fordern schnelle Reform des Flüchtlingsaufnahmegesetzes und Umsetzung des 3-Stufenplans
StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf,
27.11.2019
Das Land Nordrhein-Westfalen muss den Städten und Gemeinden die Kosten der Versorgung von Geflüchteten endlich in vollem Umfang erstatten. "Derzeit haben wir es mit einer Lücke in Höhe von jährlich mindestens 750 Millionen Euro zu tun", kritisierte StGB NRW-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernd Jürgen Schneider heute in Anwesenheit von Minister Dr. Joachim Stamp vor dem Präsidium des kommunalen Spitzenverbandes in Düsseldorf.
Zahlreiche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister brachten gegenüber dem Minister ihren Unmut zum Ausdruck. Insbesondere finanzschwachen Städten und Gemeinden macht die zusätzliche Belastung durch die Flüchtlingskosten immer mehr zu schaffen. "Die größten Probleme verursachen mittlerweile die Kosten für geduldete Personen ohne Bleiberecht. Städte und Gemeinden mussten im vergangenen Jahr für diese Personengruppe mehr als 600 Millionen Euro aus eigenen Mitteln aufbringen. Das Land finanziert nur die ersten drei Monate, danach lässt es die Kommunen im Regen stehen", erklärte Schneider.
Die Reform des Flüchtlingsaufnahmegesetzes sei längst überfällig. "Schon ein ganzes Jahr lang stellt sich das Land taub und ignoriert das Ergebnis eines selbst in Auftrag gegebenen Gutachtens der Universität Leipzig: Schwarz auf Weiß ist dort nachzulesen, dass Städte und Gemeinden für jeden einzelnen Geflüchteten jährlich 2.500 Euro mehr bezahlen als sie vom Land zurückbekommen. Zusammengerechnet haben die NRW-Kommunen damit 2018 und 2019 mehr als 300 Millionen Euro vorgestreckt, weil die Flüchtlingspauschale des Landes die wahren Kosten nicht annähernd deckt", so Schneider.
Bisher erhalten Städte und Gemeinden in NRW vom Land rund 10.400 Euro pro Flüchtling und Jahr. Tatsächlich beläuft sich der Aufwand für Unterkunft und Versorgung aber auf 12.900 Euro. "Das Land muss zu seinen Zusagen stehen und die Kosten rückwirkend zum 1. Januar 2018 vollständig erstatten", stellte Schneider klar. Die Rückerstattung sei angesichts der schwierigen Haushaltslage vieler Kommunen dringend erforderlich.
Kommunen ließen sich dabei nicht gegeneinander ausspielen, betonte der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes. "Wenn das Land meint, es könne den Kommunalen Spitzenverbänden den Schwarzen Peter für die gegenwärtige Blockade zuschieben, unterschätzt es gewaltig die kommunale Solidarität", sagte Schneider. "Konkrete Lösungsmodelle liegen bereits in der Schublade. Wenn das Land die Reform endlich auf den Weg bringt, werden wir schnell das passende finden."
"Das Land ist den Kommunen nicht nur bei den Kosten für die Versorgung etwas schuldig", erläuterte Schneider. Auch praktisch bürde es Städten und Gemeinden weitere Belastungen auf. "Noch immer werden Kommunen Flüchtlinge ohne Bleiberecht zugewiesen, obwohl der 2018 vom Land verabschiedete 3-Stufen-Plan genau das verhindern sollte." Zwar seien darin eine Reihe sinnvoller Maßnahmen enthalten, doch erfolge deren Umsetzung in vielen Bereichen sehr schleppend. So habe das Land bisher weder die Landeseinrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern ausgebaut noch die eigenen Möglichkeiten zur Rückführung von ausreisepflichtigen Personen.
"Wir müssen die Städte und Gemeinden in die Lage versetzen, sich auf die Integration von Menschen zu konzentrieren, die sich ein Leben in Deutschland aufbauen wollen", mahnte Schneider. "Dafür braucht es substanzielle Verbesserungen vor Ort. Bisher haben wir es in NRW nur mit folgenlosen Gutachten und einem 3-Stufen-Plan zu tun, der nicht zündet."
V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw
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