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Kommunen für bürgernahes Wertstoffgesetz
Gemeinsame Pressemitteilung von Städte- und Gemeindebund NRW, Städtetag NRW und Landkreistag NRW zur Bundesratsinitiative
StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf,
12.01.2016
Seit Jahren wird über ein Wertstoffgesetz diskutiert, das die Verpackungsverordnung ablösen und eine bessere Abfallverwertung gewährleisten soll. Ziel ist es, zusätzlich zur Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungsabfällen auch sonstige Haushaltsabfälle aus Kunststoffen oder Metallen wie etwa Kinderspielzeug, Bratpfannen oder Küchengeräte zu erfassen und zu verwerten.
Das Bundesumweltministerium hat im Oktober 2015 einen ersten Arbeitsentwurf zum Wertstoffgesetz vorgelegt. Dieser stößt durchgängig auf große Kritik. Hauptkritikpunkt der kommunalen Spitzenverbände an dem Arbeitsentwurf ist, dass für die Wertstoffsammlung keine kommunale Organisationsverantwortung vorgesehen wird. Für ein gemeinwohlorientiertes und bürgerfreundliches Wertstoffgesetz bedarf es jedoch einer klar definierten kommunalen Steuerungsverantwortung. Für die Bürger ist die Kommune der einzig verlässliche Ansprechpartner. Die vom Bund beabsichtigte Erweiterung der Verantwortung der dualen Systeme für die Abfallerfassung und -verwertung würde hingegen den Einstieg in die Privatisierung der Hausmüllentsorgung bedeuten und letztendlich die Kosten für die Bürgerinnen und Bürger steigen lassen.
Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen begrüßt vor diesem Hintergrund die aktuelle Bundesratsinitiative der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Bremen und Niedersachsen für ein Wertstoffgesetz in Organisationsverantwortung der Kommunen. Der Anstoß zu einer solchen Initiative kam auch aus dem nordrhein-westfälischen Umweltministerium.
Der Antrag wird in diesen Tagen in den Bundesratsausschüssen beraten. Als Eckpunkte für ein neues Wertstoffgesetz nennt der Bundesratsantrag der fünf Länder unter anderem eine kommunale Erfassungszuständigkeit, eine mittelstandsfreundliche Ausschreibung der Sortierung und Verwertung und die Sicherung der Produkt- und Finanzierungsverantwortung der Hersteller.
Mit dem Antrag setzen die fünf Länder ein deutliches Zeichen gegen den aus kommunaler Sicht nicht akzeptablen Arbeitsentwurf des Bundesumweltministeriums. Ein Wertstoffgesetz, das auf den Eckpunkten der Länderinitiative beruht, würde im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu einer klaren und transparenten kommunalen Aufgabenerfüllung führen. Deshalb unterstützen die kommunalen Spitzenverbände die Bundesratsinitiative und haben die Hoffnung, dass auch die übrigen Länder dem Antrag im Bundesrat zustimmen.
V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw
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