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Kommunen für Transitzonen und Asylrechtsbegrenzung
Städte- und Gemeindebund NRW fordert Begrenzung des Flüchtlingsstroms und Beendigung ideologischer Grabenkämpfe
StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf,
14.10.2015
Die von Bundesinnenminister Thomas de Maizière vorgeschlagene Einrichtung von Transitzonen stößt auf große Zustimmung bei den Kommunen in NRW. "Sie sind ein taugliches Mittel um den Zustrom insbesondere von nichtschutzbedürftigen Flüchtlingen zu begrenzen. Angesichts des drohenden Wintereinbruchs und des unvermindert hohen Zustroms von Flüchtlingen müssen wir jede Chance ergreifen, um eine drohende flächenmäßige Obdachlosigkeit zu vermeiden", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf.
Dass es praktische Umsetzungsprobleme geben kann, sei kein Grund, für Polemik und parteipolitische Scharmützel. "Es kann nicht sein, dass die Kommunen absaufen und Obdachlosigkeit droht, aber die Politik in Ruhe darüber diskutiert, welche Farbe der Rettungsring haben müsse, um den unmittelbar bevorstehenden Kollaps zu verhindern. Es ist fünf nach zwölf. Wir erwarten, dass die Politik endlich an einem Strang zieht und sofort Maßnahmen ergreift", machte Schneider klar.
Auf völliges Unverständnis stoße die Verweigerungshaltung von Innenminister Ralf Jäger gegenüber Transitzonen. Wenn dieser darauf verweise, dass man die Fluchtursachen bekämpfen müsse und alles andere nichts bringe, dann werde es in absehbarer Zeit keine Begrenzung des Zustroms und keine Entlastung für die Kommunen geben. Das sei insoweit unverantwortlich, als dass NRW seine Aufgabe der Erstaufnahme von Flüchtlingen seit Monaten nur noch unvollständig wahrnehme und diese auf die Kommunen abwälze.
"Wem selbst das Wasser bis zum Hals steht, sollte jede Möglichkeit der Begrenzung ergreifen und nicht auf Lösungen in ferner Zukunft bauen", forderte Schneider. Der Hinweis von Innenminister Ralf Jäger, man müsse die Asylverfahren beschleunigen, werde sich in NRW nicht umsetzen lassen, solange das Land nicht selber große Erstaufnahmeeinrichtungen schaffe. "Wenn die Flüchtlinge auf über 200 kommunale Notunterkünfte verteilt bleiben, wird es keine Beschleunigung der Verfahren geben. Man kann nicht mit dem Finger auf das BAMF zeigen, ohne selber die Voraussetzung dafür zu schaffen", so Schneider.
Neben Transitzonen müsste der Bund Obergrenzen für das Asylrecht festsetzen. Im Wissen, dass diese Obergrenzen in der Praxis nicht immer strikt kontrolliert werden könnten, seien sie gleichwohl ein politisches Signal an potenzielle Flüchtlinge, dass die Aufnahmebereitschaft und Aufnahmefähigkeit von Deutschland Grenzen kenne. Sie wären auch ein wichtiges Signal an die anderen EU-Mitgliedstaaten, damit auch dort deutlich wird, dass unsere Aufnahmefähigkeit begrenzt ist.
V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw
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