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Kommunen gegen überhöhte Beteiligung an Kosten der Deutschen Einheit
Pressemitteilung von Städte- und Gemeindebund NRW, Städtetag NRW und Landkreistag NRW zur Verfassungsbeschwerde gegen das Einheitslastenabrechnungsgesetz
StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf,
07.02.2011
91 Städte und Gemeinden haben heute Kommunalverfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof NRW in Münster eingelegt. Die Klage richtet sich gegen das Gesetz zur Abrechnung der Lasten der Deutschen Einheit mit den Kommunen, das Anfang 2010 mit den Stimmen der damaligen Mehrheitsfraktionen vom Landtag verabschiedet wurde.
„Wir wehren uns gegen die überhöhte Beteiligung der Kommunen an den Kosten der Deutschen Einheit. Die Kommunen in NRW fordern eine nachvollziehbare und inhaltlich überzeugende Abrechnung der einheitsbedingten Lasten“, erklärten der Geschäftsführer des Städtetages NRW, Dr. Stephan Articus, der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages NRW, Dr. Martin Klein, und der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider.
Obwohl das Land mittlerweile sogar Zahlungen aus dem Länderfinanzausgleich erhält (im Jahr 2010 mehr als 350 Millionen Euro), unterstellt es im Einheitslastenabrechnungsgesetz statt dessen Belastungen in Höhe von etwa 800 Millionen Euro jährlich, die es bis zum Jahr 2019 fortschreibt. Die Beteiligung der Kommunen an diesen fingierten Lasten würde bis zum Ende des Solidarpakts zu kommunalen Überzahlungen in einer Gesamthöhe von rund 2 Milliarden Euro führen, so die kommunalen Spitzenverbände.
„Angesichts der ohnehin schon desolaten Lage der Kommunalfinanzen ist diese Berechnung absolut inakzeptabel und führt alle Bemühungen zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte ad absurdum“, so die Hauptgeschäftsführer weiter. Die Verfassungsbeschwerde werde daher von weiteren 142 Städten und Gemeinden finanziell und ideell unterstützt. Auch die Kreise haben ihre Solidarität erklärt.
„Wir begrüßen, dass die neue Landesregierung eine Stundung der Abrechnung der Einheitslasten bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs angekündigt hat. Ein Methodenwechsel zu Lasten der Kommunen - zwanzig Jahre nach Herstellung der Deutschen Einheit — widerspricht geltendem Recht und ist ‚Politik nach Kassenlage’“, sagten die Hauptgeschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände.
V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw
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