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Kommunen kritisieren Finanzausgleich 2011
Städte- und Gemeindebund NRW fordert von der Landesregierung Verzicht auf die geplante Änderung der Grunddaten
StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf,
05.01.2011
Die Absicht der NRW-Landesregierung, bereits im Finanzausgleich 2011 die Grunddaten anzupassen, stößt auf heftige Kritik des Städte- und Gemeindebundes NRW. „Es ist nicht akzeptabel, dass das Land die größtenteils abgeschlossenen Haushaltsberatungen der Kommunen dadurch entwertet, dass ohne Vorwarnung und Notwendigkeit die Zuweisungen an den kreisangehörigen Raum um 133 Mio. Euro gekürzt werden“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf.
Der Finanzausgleich muss nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes NRW regelmäßig der aktuellen Entwicklung angepasst werden. Dass dies in absehbarer Zeit erfolgen muss, wird von niemandem bestritten. Jedoch - so Schneider - würden mit der jetzigen Anpassung nicht nur viele Kommunen in ein Haushaltssicherungskonzept gezwungen. „Auch der Sparwille der Bürgerinnen und Bürger wird untergraben, wenn sämtliche Sparbemühungen mit einem Federstrich zunichte gemacht werden“, machte Schneider deutlich. Die von der Landesregierung im vergangenen Jahr angekündigte Partnerschaft mit den Kommunen stelle man sich anders vor.
Die Anpassung der Grunddaten ist nach Auffassung der Kommunen ein Teil der für 2012 ohnehin geplanten Revision des kommunalen Finanzausgleichs. Städte und Gemeinden befinden sich nach wie vor in der schwersten Finanzkrise ihrer Geschichte. Der wirtschaftliche Aufschwung ist bei ihnen noch nicht angekommen. „Die anstehende Reform des kommunalen Finanzausgleichs muss deshalb mit besonderer Vorsicht und aus einem Guss erfolgen. Nur dann ist es möglich, Be- und Entlastungswirkungen so aufeinander abzustimmen, dass einseitige Belastungen des kreisfreien oder kreisangehörigen Raums verhindert werden“, legte Schneider dar.
Die notwendigen technischen Anpassungen müssten mit den strukturellen Reformen, die in den vergangenen Jahren von der so genannten ifo-Kommission des NRW-Landtages erarbeitet worden sind, zu einem Gesamtpaket verbunden werden. Eine isolierte Umsetzung einzelner Reformvorschläge werde jedoch abgelehnt. „Das sprichwörtliche Rosinenpicken zulasten eines Teils der kommunalen Familie ist nicht hinnehmbar“, sagte Schneider.
Städte und Gemeinden stünden für Gespräche zur Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs jederzeit zur Verfügung. „Um die erforderliche Akzeptanz in der kommunalen Familie zu gewährleisten, die zur Bewältigung der kommunalen Haushaltsmisere dringend notwendig ist, brauchen wir eine ausgewogene Reform des Finanzausgleichs“, erklärte Schneider abschließend.
V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw
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