Landesabfallgesetz rasch anpassen

Kommunen müssen weiter für Abfallentsorgung zuständig sein

StGB NRW-Pressemitteilung
Bad Sassendorf, 29.04.1997

Eine rasche Anpassung des Landesabfallgesetzes an das neue Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, das am 7. Oktober 1996 in Kraft getreten ist, fordert Reinhard Wilmbusse, der Präsident des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes (NWStGB).Das neue Gesetz leiste nur mangelhaft Hilfestellung bei der Abgrenzung der sogenannten "Abfälle zur Beseitigung" von den "Abfällen zur Verwertung". Hier bestehe die Gefahr, daß der gelungene Ansatz verspielt werde, so Wilmbusse.

Bund und Land müßten rasch praxisnahe Kriterien zur Unterscheidung dieser Stoffklassen herausgeben, damit "Scheinverwertungen" und "Etikettenschwindel" endgültig abgestellt werden. Abgrenzungskritierien seien auch deshalb erforderlich, weil Industrie- und Gewerbebetriebe lediglich die "Abfälle zur Beseitigung" den Kommunen überlassen müssen. Für diese Art von Müll haben Städte und Gemeinden mit großem Kostenaufwand Deponien und Verbrennungsanlagen errichtet. Es sei alarmierend - so Wilmbusse -, daß seit Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes Industrie- und Gewerbebetriebe anscheinend nur noch "Abfälle zur Verwertung" produzieren. Dies offenbare eine eklatante Fehlentwicklung als Folge des neuen Gesetzes. Wilmbusse unterstrich: "Nur bei Abfällen, die direkt in den Produktionsbetrieben getrennt werden, läßt sich genau bestimmen, ob eine ordnungsgemäße Verwertung im Einklang mit dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz möglich ist. Bei Abfällen, die unsortiert in einem großen Container landen, ist eine solche Beurteilung nicht möglich."

Wilmbusse forderte die Landesregierung auf, das kommunale Entsorgungsprinzip dauerhaft abzusichern, weil sich dieses als Garant für umweltverträgliche Abfallbeseitigung erwiesen habe. Hierzu gehöre auch die Klarstellung, daß Privathaushalte sämtliche Abfälle den Kommunen überlassen müssen und eine Weitergabe von "Abfällen zur Verwertung" an Dritte verboten ist. Das Kreislaufwirtschafts-und Abfallgesetz gesteht Privatleuten nur die Eigenverwertung von Abfällen zu - etwa das Kompostieren von organischem Material. Wilmbusse betonte, daß die Auslastung kommunaler Abfallentsorgungs-Anlagen auf Dauer sichergestellt werden müsse, weil sonst Gebührensteigerungen vorprogrammiert seien.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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