Mehr Wettbewerb bei der Abwicklung von Beihilfeberechnungen

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 06.09.1996

Mehr Wettbewerb und damit eine erhebliche Kosteneinsparung bei der Abwicklung von Beihilfeberechnungen verlangt der NW Städte-und Gemeindebund. Friedrich Wilhelm Heinrichs, Geschäftsführendes Präsidialmitglied, forderte die Landesregierung auf, den Städten und Gemeinden die Möglichkeit einzuräumen, eine Vielzahl von Angeboten zur Abwicklung von Beihilfeberechnungen unterschiedlicher Anbieter, z.B. Versicherungsver-bände, private Versicherungsunternehmen, in Anspruch nehmen zu können. Die vom In-nenministerium lediglich angestrebte Zuständigkeitserweiterung der kommunalen Versor-gungskassen reicht allein nicht aus.

Beamte in den Städten und Gemeinden haben im Krankheitsfall einen Beihilfeanspruch ge-gen ihren Dienstherrn. Der nicht erstattungsfähige Teil der Kosten kann durch private Vesi-cherungen abgedeckt werden. Notwendig sind zwei Anträge für einen wesentlich gleichen Sachverhalt. „Einen solchen doppelten Aufwand dürfen wir uns nicht mehr leisten", erklärte Heinrichs. „Es ist unverständlich, daß der Innenminister mehr als ein Jahr gebraucht hat, die Vorschläge des NWStGB zur Vereinfachung des Verfahrens aufzugreifen."

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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