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Hauptausschuss 2024
Migrationsgipfel: Zumindest ein Schritt in die richtige Richtung
Statement von Präsident Dr. Eckhard Ruthemeyer
StGB NRW-Statement
Düsseldorf,
07.11.2023
Bund und Länder haben sich am 6. November nach schwierigen Diskussion über die Aufteilung der Flüchtlingskosten verständigt und Maßnahmen zur Verringerung der irregulären Migration nach Deutschland besprochen.
Präsident Dr. Eckhard Ruthemeyer sagte in einer ersten Bewertung der Ergebnisse:
"Die Kompromisse des Gipfels gehen in die richtige Richtung, bieten aus Sicht der Kommunen aber noch keine Handhabe, um die dringenden Probleme vor Ort zu lösen. Dass Bund und Länder sich trotz großer Gegensätze auf eine Lösung verständigt haben, erkennen wir an. Doch wird das, was aktuell vorliegt, nicht ausreichen und kann nur ein erster von vielen Schritten sein, um die Migrationspolitik neu auszurichten.
Zentral für die Städte und Gemeinden ist, dass sie bei der Aufnahme und Versorgung von Geflüchteten spürbar entlastet werden. Die Beschlüsse des Gipfels helfen uns, den Kopf über Wasser zu halten, bieten aber noch keine tragfähige Perspektive. Sowohl die Finanzierungszusagen als auch die Maßnahmen für eine Beschränkung von Zuwanderung sind aus unserer Sicht unzureichend. Es ist nicht erkennbar, warum dafür bis tief in die Nacht verhandelt werden musste.
Politisch bleibt es unerlässlich, die Zahlen der zu uns kommenden Menschen durch eine effektive Steuerung zu reduzieren. Die Grenzen der Zuwanderung müssen den Grenzen der Integrationsfähigkeit der Gesellschaft entsprechen – auch im Interesse der Geflüchteten.
In vollem Umfang begrüßen können wir die Rückkehr zu einem atmenden System. Der Bund zahlt künftig eine Pauschale pro Person, keinen starren Jahresbetrag. Der Umfang der Hilfen richtet sich somit nach dem aktuellen Bedarf vor Ort. Genau das haben wir mehrfach gefordert.
Dass das Land bereits zugesichert hat, die Mittel vollständig an die Kommunen weiterzuleiten, ist vor diesem Hintergrund ein erfreuliches Signal. Wir befürchten allerdings, dass die einmalig pro Asylantrag vorgesehene Pauschale von 7500 Euro nicht ausreichen wird, um die realen Kosten abzudecken. Bund und Land stehen in der Pflicht, die Aufwendungen für Versorgung, Unterbringung und Integration vor Ort in vollem Umfang zu finanzieren.
Gut und längst überfällig finden wir das Vorhaben, die Asylverfahren deutlich zu beschleunigen. Niemandem ist damit gedient, wenn Geflüchtete erst mühsam integriert und dann abgeschoben werden. Wir haben darum immer gefordert, Menschen ohne Bleibeperspektive gar nicht erst in die Kommunen zuzuweisen. Beschleunigte Verfahren versprechen vor diesem Hintergrund eine weitere Entlastung. Wichtig ist aus unserer Sicht, dass es zu einer schnellen Umsetzung der Vereinbarungen kommt.
Die Einführung einer Bezahlkarte sehen wir als interessanten Ansatz. Sie kann für die Neuordnung der Migrationspolitik ein weiterer Baustein sein und Anreize, nach Deutschland zu kommen, reduzieren. Ihre Einführung darf jedoch nicht mit zusätzlichen Aufgaben für die Kommunen einhergehen, sie fahren bereits unter Volllast."
An diesem Dienstag haben die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände mit Ministerpräsident Hendrik Wüst eine >>>gemeinsame Erklärung formuliert und festgehalten, dass die Beteiligung des Bundes an der Finanzierung von Flüchtlingsunterbringung und Integration weiterhin unzureichend ist.
V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw
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