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Müllvermeidungsanreiz ohne Wirkung
Städte- und Gemeindebund NRW plädiert für Änderung des Landesabfallgesetzes
StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf,
23.08.2005
Die Kosten der Abfallentsorgung lassen sich durch Abfallvermeidung oder -verwertung seitens der Bürger und Bürgerinnen nur in engen Grenzen senken. Daher sei die Vorgabe des NRW-Landesabfallgesetzes an die Kommunen, bei der Abfallgebühr Anreize zur Abfallvermeidung und -verwertung zu schaffen, überholt. Dies erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf angesichts der jüngsten Diskussion über die Höhe der Abfallgebühren in Nordrhein-Westfalen. Eine Abfallentsorgung, die die Umwelt wenig oder gar nicht belastet, gibt es nicht zum Nulltarif, rief Schneider in Erinnerung.
Grund für die vergleichsweise schwache Wirkung von Anreiz-Systemen sei der hohe Fixkosten-Anteil von 70 bis 90 Prozent bei der Abfallentsorgung. Selbst wenn Bürger und Bürgerinnen über die Jahre stetig weniger Abfall produzierten, müsse die Infrastruktur zum Einsammeln und umweltgerechten Beseitigen des Mülls aufrecht erhalten werden. Hinzu kommt, dass seit 1. Juni 2005 kein unbehandelter Müll mehr abgelagert werden darf. Daher müssen sämtliche Hausabfälle vorbehandelt werden, zum Beispiel durch Verbrennung. Dafür sind in den vergangenen Jahren ausreichend Kapazitäten geschaffen worden.
Kleinere Mülltonnen oder die Einführung von Müllverwiegesystemen führten zwangsläufig dazu, dass wegen der hohen Fixkosten die Kosten pro Liter oder pro Kilogramm Müll anstiegen, legte Schneider dar. Zudem habe sich das Verwiegesystem in Nordrhein-Westfalen, obwohl seit mehr als zehn Jahren auf dem Markt, nicht durchgesetzt. Weniger als vier Prozent der 396 Städte und Gemeinden hätten ein solches System zur Berechnung von Abfallgebühren nach der tatsächlich abgefahrenen Menge eingeführt. Die überwiegende Zahl der Kommunen rechne den Hausmüll weiterhin nach der Größe der Mülltonne ab, was betriebstechnisch kostengünstig ist.
Um den tatsächlichen Aufwand für umweltgerechte Müllentsorgung vor Augen zu führen, machte Schneider ein Rechenbeispiel auf: Wird eine Jahresabfallgebühr für vier Personen von beispielsweise 365 Euro auf die einzelnen Tage umgelegt, ergibt sich eine Belastung von einem Euro, auf die Personen verteilt von 25 Cent pro Tag. Dies sei in Anbetracht der Preise für andere Produkte - Brötchen 25 Cent, Kugel Eis 50 Cent - durchaus zumutbar. Abfallentsorgung ist Umweltschutz auch im Interesse der Kinder, den es in Anbetracht zahlreicher europa- und bundesrechtlicher Vorgaben auch künftig nicht umsonst geben wird.
V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw
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