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Neue KiTa-Finanzierung ohne Alternative
Bedarfsgerechter Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren stellt Kommunen vor große Herausforderungen
StGB NRW-Pressemitteilung
Paderborn,
21.03.2007
Der zwischen Landesregierung sowie öffentlicher und freier Wohlfahrtspflege erzielte Kompromiss zur Finanzierung der Kinderbetreuung ist ein wichtiger Schritt zur Weiterentwicklung der Kindertageseinrichtungen. Zu dieser Einschätzung gelangte der Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, Bürgermeister Heinz Paus (Paderborn), heute in Paderborn vor dem Präsidium und dem Hauptausschuss des kommunalen Spitzenverbandes. Besonders hervorzuheben sei eine verstärkte Beteiligung des Landes an den Kosten der Betreuung der unter Dreijährigen, wodurch die Anstrengungen der Kommunen eine wichtige Unterstützung erführen.
Anhand von Modellrechnungen habe man die finanziellen Risiken für die Jugendämter respektive die Kommunen eingrenzen können, hob Paus hervor. Entscheidend sei die Vereinbarung einer noch zu konkretisierenden Revisionsklausel. Damit sei sichergestellt, dass spätestens im Jahr 2011 - sollten die Landespauschalen nicht ausreichen - das Finanzierungssystem angemessen nachjustiert werde. Erfreulich sei zudem, dass die Steuerungsverantwortung der Jugendämter gestärkt, eine Beteiligung des Landes an den Kosten der Kindertagespflege erreicht sowie verbindliche Regelungen für die Betreuung von Kindern mit Behinderungen im Rahmen einer integrativen Erziehung vereinbart werden konnten.
Hinsichtlich der Absenkung des Trägeranteils der Kirchen von bisher 20 auf zwölf Prozent bekräftigte Paus die kommunale Erwartung, dass damit der Rückzug der Kirchen aus der Kinderbetreuung vor Ort gestoppt sei. Die Erklärung des katholischen und des evangelischen Büros, dass die Kirchen ihr Angebot an Plätzen für unter Dreijährige sowie für Kinder im Kindergartenalter aufrechterhalten wollten, werde von den Kommunen begrüßt.
Völlig praxisfern sei dagegen die Annahme des Landes, durch Elternbeiträge könnten 19 Prozent der Betriebskosten von Kindergärten gedeckt werden. Im Landesdurchschnitt liege dieser Wert lediglich bei rund 13 Prozent. „Vielen Kommunen wird es auch künftig nicht möglich sein, die vom Land unterstellten Einnahmen aus Elternbeiträgen zu erzielen, ohne sozialpolitisch kontraproduktive Finanzierungsdebatten auszulösen und damit letztlich die familienpolitische Glaubwürdigkeit infrage zu stellen“, warnte Paus. Der Städte- und Gemeindebund NRW werde sich daher im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens entschieden für landeseinheitliche Elternbeitragssätze einsetzen. Zumindest müsse Kommunen in der Haushaltssicherung die Entscheidung über die Höhe der Elternbeiträge freigestellt werden.
Kritisch äußerte sich Paus über die bundespolitische Diskussion zum weiteren Ausbau der Betreuung für unter Dreijährige: „Man kann sich des Gefühls nicht erwehren, als seien die Parteien zwischenzeitlich in einen Wettstreit eingetreten, immer noch schneller noch mehr Plätze für unter Dreijährige einzufordern, ohne eine solide Finanzierung vorzuschlagen“. Es sei ein Gebot der Ehrlichkeit, jugend- und familienpolitisch Wünschenswertes mit dem finanzpolitisch Machbaren in Einklang zu bringen.
V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw
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