Neue Landesbauordnung

Keine Entlastung für Bauherrn Mehr Verantwortung für Architekten

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 10.01.1996

Der Präsident des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes, Bürgermeister Albert Leifert, MdL, erklärte heute auf einer Pressekonferenz in Düsseldorf, daß die zu Beginn des Jahres mit der neuen Landesbauordnung erfolgte Freistellung bestimmter Genehmigungsverfahren für Wohngebäude, Garagen und Stellplätze für den Bauherrn keine Entlastung mit sich bringe. Das neue Freistellungsverfahren, mit dem Wohngebäude bei Übereinstimmung mit dem Bebauungsplan bis zu einer Höhe von 22 m nicht mehr von der Bauaufsichtsbehörde geprüft werden müssen, erweckt nach den Worten von Leifert Erwartungen, die das Gesetz bei weitem nicht erfüllt.

Dies sei darin begründet, daß von den Vorschriften des Freistellungsverfahrens nur weniger als 10 % aller Bauvorhaben erfaßt würden. Jede kleine Abweichung von den Bestimmungen des Bebauungsplans macht auch nach den neuen Vorschriften die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens erforderlich.

Da die Bauaufsichtsbehörden bei den freigestellten Wohngebäuden einen Bauantrag nicht mehr zu Gesicht bekommen, appellierte Leifert an die Architekten, unbedingt für eine sachkundige Beratung des Bürgers und für die Erstellung ordnungsgemäßer Bauvorlagen Sorge zu tragen. Den Architekten werde durch die neue Landesbauordnung eine erheblich gestiegene Verantwortung auferlegt, die mit einer verbesserten Ausbildung und Schulung einhergehen müsse. Dann könne die vom Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebund grundsätzlich begrüßte stärkere Eigenverantwortlichkeit von Bauherrn und Architekten positiv genutzt werden.

Wenn die Architekten diese neue Verantwortung nicht erfüllen würden, sieht der Präsident des Städte- und Gemeindebundes ein erheblich größeres Risiko auf den Bauherrn zukommen. Dann, so Leifert, bestehe die Gefahr, daß die Städte und Gemeinden im Rahmen ihrer bestehenden Zuständigkeit zur Überwachung des Bauvorhabens gezwungen werden, Baustellen wegen Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften stillzulegen.

An die Bürger appellierte Leifert, sich bei der Erstellung von Bauvorlagen nur an qualifizierte Architektenbüros zu wenden. Deren Einschaltung dürfe daher keinesfalls zu erhöhten Kosten für den Bauherrn führen. Im übrigen bedauerte der Präsident des Städte- und Gemeindebundes, daß durch die neue Bauordnung keine einzige Vorschrift abgebaut wurde.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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