NRW-Städte und Gemeinden investieren in die Zukunft

Umsetzung des Konjunkturpakets II in NRW durch die Kommunen landesweit mit rund 1.536 Maßnahmen angelaufen

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 29.06.2009

Das Zukunftsinvestitionsgesetz für Nordrhein-Westfalen trägt entscheidend zur Stützung der Konjunktur und zum Abbau des Sanierungsstaus in den Städten und Gemeinden bei. Dies erklärte der Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, der Bergkamener Bürgermeister Roland Schäfer, heute in Düsseldorf vor dem Präsidium des kommunalen Spitzenverbandes: „Die Räte in den 360 Mitgliedstädten und -gemeinden haben rasch die notwendigen Maßnahmen eingeleitet, um nachhaltige Investitionen in den Bereichen Bildung und sonstige Infrastruktur zu tätigen.“ So könnten zum einen in der Wirtschaftskrise besonders wichtige Impulse für die örtliche Wirtschaft gegeben werden, und zum anderen könnte die Sanierung der kommunalen Infrastruktur vorangetrieben werden.

Die Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes in Nordrhein-Westfalen schreitet zügig voran. Zum 26.06.2009 hatten die Kommunen insgesamt 1.536 Maßnahmen gemeldet, von denen gut die Hälfte bereits begonnen worden ist. Durch die fest geplanten Maßnahmen werden Mittel in Höhe von 567 Mio. Euro gebunden. Selbstredend ist noch nicht soviel Geld abgerufen worden. Zum Stichtag 26.06.2009 waren dies rund 666.000 Euro. „Angesichts des umfangreichen organisatorischen Vorlaufs - Planung, Einholung von Angeboten, Auftragsvergabe, Durchführung der Maßnahmen, Abnahme und Rechnungsstellung - ist eine noch zügigere Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes realistischerweise nicht möglich“, machte Schäfer deutlich.

Die gemeldeten Maßnahmen belegten, dass die Städte und Gemeinden die Mittel äußerst verantwortungsbewusst einsetzen. „Einen Schwerpunkt der Investitionen bildet die energetische Sanierung im Gebäudebestand“, betonte Schäfer. Diese Maßnahmen führten wegen deutlicher Energieeinsparungen zu einer Kostenentlastung in den kommunalen Haushalten und seien daher gut angelegtes Geld.

Im Übrigen - so Schäfer - begrüßten die Städte und Gemeinden die Mitte Juni 2009 beschlossene Änderung von Artikel 104 b des Grundgesetzes. Der Gesetzgeber sei damit einer Forderung des Städte- und Gemeindebundes NRW nachgekommen, Beschränkungen bei der Verwendung der Mittel aus dem Konjunkturpaket II zu verringern.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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