Praxisgerechte und normgetreue Anwendung

Handlungsempfehlungen zur Anwendung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW in den Kommunen machen konstruktive Zusammenarbeit möglich

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 22.01.2002

Die kommunalen Spitzenverbände, die Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros/Gleichstellungsstellen sowie das Innen- und das Frauenministerium NRW haben sich nach intensiven Gesprächen auf gemeinsame Handlungsempfehlungen zum Landesgleichstellungsgesetz verständigt.

"Ich freue mich sehr über dieses Ergebnis", erklärte Frauenministerin Birgit Fischer anlässlich der Präsentation der Broschüre zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes in den Kommunen. "Das Gesetz stellt die Verwaltung vor neue Herausforderungen. Auch die unabhängig von der Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner bestehende Pflicht zur Aufstellung von Frauenförderplänen ist eine anspruchsvolle Form modernen Personalmanagements. Die Handlungsempfehlungen geben hier wertvolle Hilfestellung", ist sich die Ministerin mit den kommunalen Spitzenverbänden einig.
 
Nach Auffassung der Geschäftsführenden Vorstandsmitglieder Dr. Stephan Articus (Städtetag NRW), Dr. Alexander Schink (Landkreistag NRW) und Friedrich-Wilhelm Heinrichs (Städte- und Gemeindebund NRW) bestehen in vielen Städten, Gemeinden und Kreisen schon seit Jahren vorbildliche gleichstellungspolitische Strukturen. Die Handlungsempfehlungen sollten den weiteren Umsetzungsprozess begleiten und in Zweifelsfällen vor Ort konstruktive Lösungen ermöglichen. So könnten die Empfehlungen im kommunalen Bereich einen wichtigen Beitrag leisten, um die gesellschaftspolitischen Herausforderungen zu bewältigen, deren Ziel die berufliche Chancengleichheit von Frau und Mann ist, so die kommunalen Spitzenverbände.
 
Auch die Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros/Gleichstellungstellen ist davon überzeugt, dass die auf die tägliche Praxis zugeschnittenen Handlungsempfehlungen die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Personalverantwortlichen und Gleichstellungsbeauftragten unterstützen: "Es mussten keine theoretischen Konstrukte herbeigezogen werden. Die Ausführungen orientieren sich an praktischen Fragestellungen, die aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet wurden und nun konstruktive Lösungsansätze bieten." NRW-Innenminister Dr. Fritz Behrens wünscht den Handlungsempfehlungen vor Ort eine Aufnahme "in dem konstruktiven Geist, in dem sie erarbeitet worden sind."
 
Die Broschüre kann in der Broschürenstelle des MFJFG, Tel. 0211-855-3110, bestellt oder im Internet unter www.mfjfg.nrw.de abgerufen werden.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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