Rechtsanspruch auf Ganztag bis 2026 nicht realisierbar

Verzögerungen bei Bund und Ländern lähmen Städte und Gemeinden

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 03.03.2023

Der ab 2026 geltende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in den Grundschulen stellt die Kommunen in NRW vor unlösbare Aufgaben. "Der Zeitplan war von Beginn an unrealistisch. Hinzu kommt nun auch noch eine Hängepartie bei Bund und Ländern: Selbst eineinhalb Jahre nach Einführung des Gesetzes ist die Finanzierung immer noch nicht geklärt", kritisierte Hauptgeschäftsführer Christof Sommer auf einer Veranstaltung des Städte- und Gemeindebundes NRW am Freitag in Coesfeld.

"Seitdem die Kommunen wissen, dass der Rechtsanspruch kommt, haben sie gewaltige Anstrengungen unternommen. Viele Projekte für den Ausbau der Schulen stehen in den Startlöchern", sagte Sommer. "Was fehlt, ist der Startschuss, wir warten händeringend auf die Freigabe der Finanzmittel durch Bund und Länder, damit wir investieren können."

Seit der jüngsten Verhandlungsrunde zur Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Ganztagsfinanzhilfegesetzes im September 2022 herrsche Stillstand. Noch immer fehle die Unterschrift von Bund und Ländern. "Somit konnte das Land bisher auch keine entsprechende Förderrichtlinie auf den Weg bringen. Diese ist jedoch zwingend nötig, damit die Kommunen handeln können", erläuterte Sommer.

Neben den Finanzen seien noch weitere Fragen dringend zu klären. "Wir brauchen endlich Klarheit über die Rahmenbedingungen für die qualitative Ausgestaltung des Ganztags", stellte der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes fest. Das entsprechende Gesetz solle erst 2024 verabschiedet werden. Dies sei viel zu spät.

"Auch unter günstigsten Bedingungen sind Enttäuschungen und Konflikte programmiert", monierte Sommer. "Trotz aller Anstrengungen der Städte und Gemeinden halten wir die Erfüllung des Rechtsanspruchs bis 2026 nicht für realisierbar. Der Bund muss gegensteuern und die Ziele der Realität anpassen", forderte Sommer. "Den Rechtsanspruch gilt es auszusetzen, bis die Basis gelegt ist, ihn auch erfüllen zu können. Was hilft ein Rechtsanspruch, wenn es den Platz nicht gibt?", so Sommer.

"Bei Räumlichkeiten, Finanzierung und Personal klaffen weiterhin riesige Lücken zwischen politischen Zielvorgaben und dem, was tatsächlich umsetzbar ist", so der Hauptgeschäftsführer. "Allein um den Fachkräftemangel zu beheben, bräuchte es eine spontane Wunderheilung."

Sommer verwies dazu auf den jüngsten Fachkräfteradar der Bertelsmann Stiftung: Um für alle Kinder im Grundschulalter eine Ganztagsbetreuung anbieten zu können, würden 17.000 pädagogische Fachkräfte zusätzlich benötigt. Diese gebe der Markt auch perspektivisch nicht ansatzweise her.

 

Der Städte- und Gemeindebund NRW lädt im März 2023 NRW-weit zu Tagungen ein, bei denen sich Interessierte aus Rat und Stadtverwaltung über landes- und kommunalpolitische Entwicklungen informieren und austauschen können. Die erste Tagung findet am heutigen 3. März in Coesfeld statt. Weitere Veranstaltungen sind vorgesehen für den 10. März in Bünde, den 16. März in Kempen, den 20. März in Rheinbach und den 23. März in Attendorn.

Zu den Vortragenden zählen neben den Spitzen des Verbandes

  • Ministerin Dorothee Feller, Ministerium für Schule und Bildung

  • Ministerin Ina Scharrenbach, Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung

  • Staatssekretär Daniel Sieveke, Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung

  • Regierungspräsident Heinrich Böckelühr, Bezirksregierung Arnsberg

  • Regierungspräsident Andreas Bothe, Bezirksregierung Münster

  • Regierungspräsident Thomas Schürmann, Bezirksregierung Düsseldorf

  • Regierungspräsident Dr. Thomas Wilk, Bezirksregierung Köln

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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