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Selbstverantwortung stärken
Zweites Modernisierungsgesetz des Landes greift wesentliche Vorschläge der Städte und Gemeinden auf
StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf,
12.08.1999
Der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund unterstützt die Bemühungen der Landesregierung, eine umfassende und tiefgreifende Verwaltungsstrukturreform in Nordrhein-Westfalen vorzunehmen. Eine politische Übereinstimmung besteht hinsichtlich der Reformziele. Danach sollen Selbstverantwortung und Selbstverwaltung gestärkt und klare Zuständigkeitsregelungen und Aufgabenabgrenzungen vorgenommen werden. Doppelarbeit und unnötige Abstimmungsprozesse sollten unbedingt vermieden werden. "Die öffentlichen Aufgaben sind wirtschaftlich, dienstleistungsorientiert und bürgernah zu erledigen. Ob das vorgelegte Zweite Modernisierungsgesetz dies wirklich erbringt, ist jedoch äußerst fraglich", erklärte NWStGB-Präsident Bürgermeister Albert Leifert, MdL, heute in Paderborn auf der Sitzung des NWStGB-Präsidiums.
Der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund begrüßt die vorgesehene Eingliederung der Landesoberbehörden und der Unteren staatlichen Behörden in die neue staatliche Mittelinstanz. Die vorgesehene Regelung geht nach Ansicht des kommunalen Spitzenverbandes, der 358 kreisangehörige Kommunen in NRW vertritt, jedoch nicht weit genug. Auflösung der staatlichen Umweltämter sowie Eingliederung der Ortsstellen der Landwirtschaftskammern und die staatliche Arbeitsschutzverwaltung auf die Ebene der Kreise und kreisfreie Städte sind unbedingt notwendig, um die Abläufe in der staatlichen Verwaltung Nordrhein-Westfalen insgesamt zu straffen und zu einer effizienteren Arbeitsweise zu gelangen.
Der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund begrüßt die Ausweitung der Aufgabenbereiche der Regionalräte bei den staatlichen Regionaldirektionen, die vorgesehene Aufstockung der Mitgliederzahl und die damit verbundene stärkere Repräsentanz der Gemeinden, kreisfreien Städte und Kreise. Gleichzeitig tritt der Verband mit Entschiedenheit dafür ein, die demokratische Legitimationskette bei der Besetzung des Regionalrates nicht zu durchbrechen. Dies bedeutet, daß die Regionalräte auch in Zukunft zusammengesetzt sein müssen aus den direkt gewählten Hauptverwaltungsbeamten der Städte, Gemeinden und Kreise sowie den Mitgliedern der Kommunalvertretungen wie Räten und Kreistagen.
Mit großer Befriedigung nimmt der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund zur Kenntnis, daß die Landesregierung seinem Vorschlag gefolgt ist, im Sozialbereich Aufgaben und Finanzverantwortung zusammenzuführen. Ausdrücklich setzt sich der Verband für eine direkte Beteiligung der Gemeinden an den Kosten der Sozialhilfe im Verhältnis 50:50 mit den Kreisen zur Entlastung der Kreisumlage ein. Auch die Verlagerung der stationären und teilstationären Hilfe zur Pflege von den Landschaftsverbänden auf die örtliche kommunale Ebene entspricht einer langjährigen Forderung des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes.
Die Zusammenführung von Aufgaben- und Finanzverantwortung möglichst in der Hand der Städte und Gemeinden bleibt weiterhin eine wichtige Aufgabe. Die Erfüllung staatlicher und kommunaler Aufgaben sollte deshalb ständig überprüft werden.
Hierbei ist sich der Verband bewußt, daß die Umsetzung dieser Forderung von einer tragfähigen Finanzierungsgrundlage auf der Basis von Daten insbesondere zu den Auswirkungen der Pflegeversicherung abhängig ist. Die vorgesehene Aufgabenübertragung zum Jahre 2004 auf Kreise und kreisfreien Städte gewährt ausreichend Zeit, eine Regelung im Gemeindefinanzierungsgesetz zu erarbeiten, die den Interessen aller Beteiligten gerecht wird.
Die Städte und Gemeinden sind diejenigen Körperschaften, welche die Finanzierung der bisherigen Landschaftsverbände und auch der künftigen Kommunalverbände sicherstellen. Der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund fordert daher, daß der zukünftigen Verbandsversammlung - ebenso wie der Verbandsversammlung der Agentur Ruhr - per Satzung Mitglieder der Räte und Kreistage angehören sollen.
Die Landesregierung hat mehrfach zugesichert, daß die Übertragung von Aufgaben auf die kommunale Ebene mit einer Entscheidung über die entsprechende Finanzierung zu verknüpfen ist. Tatsächlich ist eine stärkere Eigenverantwortung der Städte, Gemeinden und Kreise nicht zu erreichen, wenn die mit der Verwaltungsstrukturreform beschlossene Aufgabenverlagerung zu einer stärkeren Belastung der kommunalen Haushalte führen:
- Straßenbauverwaltung: Die Übertragung der Aufgaben von den Landschaftsverbänden auf die staatlichen Regionaldirektionen darf nicht zur Kürzung der Schlüsselzuweisungen an die künftigen Kommunalverbände führen. Schlüsselzuweisungen wurden insgesamt zum Ausgleich der Verwaltungshaushalte, nicht aber zur speziellen Finanzierung der Straßenbauverwaltung gewährt.
- Aufgabenverlagerung von den Landschaftsverbänden auf die staatlichen Regionaldirektionen oder auf die Kreise hat Vermögensübertragung zur Folge. Der NWStGB setzt sich dabei nachdrücklich für einheitliche Regelungen ein. Es kann nicht sein, daß das Land bei der Übertragung der Straßenbauverwaltung die mit kommunalen Mitteln errichteten Nebenanlagen entschädigungslos erhält, andererseits die Kommunen den Landschaftsverbänden Entschädigung für das zur Aufgabenerfüllung erforderliche Vermögen, beispielsweise Schulgebäude, zu zahlen haben.
V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw
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