Solides Fundament für Bildung schaffen

Schulen im Land sollen selbstständiger handeln können - Gesamtkonzept zur Qualitätsverbesserung steht noch aus

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 14.06.2005

Ein klares Bekenntnis zu Leistung und Kostentransparenz erwartet der Städte- und Gemeindebund NRW von der neuen NRW-Landesregierung in den Bereichen Schule und Bildung. „Nach PISA ist kein Raum mehr für weltanschaulich motivierte Experimente“, sagte Dr. Bernd Jürgen Schneider, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, heute in Düsseldorf. Insbesondere müssten die Schulen in der inneren Organisation mehr Gestaltungsfreiheit erhalten. Auch die Finanzierung der Schulen - sprich: Aufteilung der Kosten zwischen Land und Kommunen - müsse auf eine tragfähige, den modernen Gegebenheiten entsprechende Grundlage gestellt werden. Anbei die Anregungen und Forderungen im Einzelnen: </O:P>
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  • Schulgesetz: Das Schulgesetz sollte grundsätzlich bestehen bleiben, weil hiermit die Regelungsdichte im Schulbereich erheblich reduziert worden ist. Darüber hinaus erweitert es durch Zulassung von Dependancen und Verbundschulen den Gestaltungsspielraum der Kommunen als Schulträger.
    Rechtlich bedenkliche Regelungen sollten abgeschafft werden. So sind derzeit Empfänger von Arbeitslosengeld II, die früher Sozialhilfe bezogen haben, von der Zuzahlung für Schulbücher befreit. Für die übrigen ALG-II-Empfänger gilt dies nicht. Eine dauernde Ungleichbehandlung innerhalb desselben Personenkreises ist aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht haltbar. Folgerichtig wäre es, alle ALG-II-Empfänger zur Zuzahlung für Schulbücher zu verpflichten.

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  • Schülerleistung: Im Schulgesetz sind Ansätze zur Verbesserung der Leistung von Schülerinnen und Schülern enthalten - etwa das Abitur innerhalb von zwölf Schuljahren. Das Schulgesetz bleibt allerdings ein Gesamtkonzept zur Verbesserung des Bildungssystems schuldig. Der Städte- und Gemeindebund NRW hat zur Entwicklung des Schulwesens bereits 2004 ein Positionspapier verabschiedet.

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  • Selbstständige Schule: Die Schulen sollen weitgehende Selbstständigkeit erhalten. Insbesondere sollen die Schulen ihr Personal selbst anstellen und befördern können. Hierzu müssen die im Schulgesetz enthaltenen Vorschriften zur Selbstständigkeit der Schule erweitert werden.

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  • Schulaufsicht: Grundsätzlich ist eine Reform der Schulaufsicht wünschenswert, da die derzeitige Verteilung der Zuständigkeit zwischen dem Schulamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt und der Bezirksregierung - je nach Schulform - logisch nicht nachvollziehbar ist. Eine reformierte Schulaufsicht sollte wegen der Ortsnähe beim Kreis oder bei der kreisfreien Stadt angesiedelt sein. Zu den qualitativen und finanziellen Folgen einer solchen Umstellung sollten zunächst im Rahmen einer Experimentierklausel Erfahrungen gesammelt werden. Größere Kommunen sollten zudem die Möglichkeit haben, gegen entsprechende Kostenerstattung durch das Land Aufgaben der Schulaufsicht vom Kreis zu übernehmen.

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  • Schulfinanzierung: Das derzeit geltende Schulfinanzsystem entspricht nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten. Als diese Regelungen geschaffen wurden, gab es beispielsweise noch kein schulisches Ergänzungspersonal wie Schulpsychologen oder -soziologen. Auf der Grundlage einer bereits vorliegenden Kostenerhebung von Land und Kommunen sollten eindeutige Regelungen getroffen werden, die den aktuellen Gegebenheiten entsprechen.

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  • Schülerfahrkosten: Kommunen sollten die Möglichkeit erhalten, Schülerinnen und Schülern eine Prämie zu zahlen, wenn diese vom Bus aufs eigene Fahrrad umsteigen.

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  • Schulbuchbeschaffung: Die Pflicht zur europaweiten Ausschreibung von Schulbüchern verursacht viel Verwaltungsaufwand, führt aber wegen der Buchpreisbindung nicht zu Einsparungen. Daher sollte das Land die NRW-Städte und Gemeinden unterstützen bei den Bemühungen gegenüber der EU, die Ausschreibungspflicht für Schulbücher abzuschaffen.

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  • Schulbezirke: Eine Abschaffung der Schulbezirke im Grundschulbereich - wie von CDU und FDP geplant - würde die Kommunen als Schulträger in ein organisatorisches Chaos stürzen. Denn dann gäbe es kein Instrument mehr, die Schülerströme den vorhandenen Kapazitäten anzupassen. Daher sind die Schulbezirke in der bisherigen Form beizubehalten.

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V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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