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Stellplatzpflicht muß bleiben
Geplante Streichung der Stellplatzpflicht schadet den Kommunen — Novelle der Landesbauordnung ist unnötig
StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf,
27.05.1998
Eine erneute Novellierung der Landesbauordnung, die jüngst zum Januar 1996 neu gefaßt worden war, ist unnötig. Diese Meinung vertrat das Präsidium des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes bei seiner Sitzung heute in Düsseldorf. "Es ist schädlich, wenn in immer kürzeren Abständen Gesetze geändert werden, ohne daß hierfür eine zwingende Notwendigkeit besteht", erklärte NWStGB-Präsident Bürgermeister Reinhard Wilmbusse. Es stehe zu befürchten, daß die am Bau Beteiligten dem geltenden Recht gegenüber zunehmend gleichgültig würden.
Erhebliche Bedenken hatte das Präsidium gegen die für den Bereich "Stellplätze" vorgesehene Neuregelung. So soll die Pflicht für Bauherren, eine Mindestanzahl von Stellplätzen für Fahrzeuge vorzusehen, ersatzlos gestrichen werden. "Dann müßte jede einzelne Stadt oder Gemeinde eine Satzung erlassen, die nichts anderes tut, als die bisherige Rechtslage wiederherzustellen", monierte Wilmbusse.
Wenn Kommunen größere Freiheit bei der Regelung der Stellplatzpflicht erhalten sollen, sei dies grundsätzlich zu begrüßen, sagte Wilmbusse. Am besten geschehe dies jedoch durch eine umfassende Satzungsermächtigung. Die derzeitige Landesbauordnung (§ 51) gestehe den Städten und Gemeinden jedoch nur eine eingeschränkte Satzungsermächtigung zu.
Um die Unsicherheiten in der Stellplatz-Praxis zu beseitigen, hält das NWStGB-Präsidium folgende Änderungen im Entwurf der neuen Landesbauordnung für nötig:
- Die derzeitige Regelung über die Stellplatzpflicht muß als Regelpflicht in der Landesbauordnung erhalten bleiben.
- Die Gemeinden müssen eine umfassende Satzungskompetenz zur Regelung der Stellplatzpflicht entsprechend den örtlichen Gegebenheiten erhalten. Damit läßt sich auch die Frage einer Ablösung durch Geld regeln in Fällen, wo partout keine Stellplätze gebaut werden können.
V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw
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